zo. Buch. Ludwig der Vierzehnte. 629
ticht geschlossene Kontrackte für nichtig erklärte, wo nicht erwiesen werben konnte, daß sie nach Schlief- l6z;sung derselben noch ein ganzes Zahr im Königreich geblieben wären. Und so raubte man ihnen dieHoffnung, sich in der äussersten Noth mit ihren Gütern zu helfen. Ja, man entzog ihnen nochletzte Hülfe bey ihrem, Unglück, die Freyheit, in fremde Länder zu gehn und daselbst ihr Brod zuverdienen und ihr Leben zu erhallen; indem ihnen der König durch die schärfsten Strafen das Aus-wandern verbot. Dies brachte sie zur äussersten Verzweiflung, weil sie sich in die fürch-erliche Noth-wendigkeit gesetzt sahen, entweder in ihrem Vaterlande, wo sie sich nicht mehr nähren konnten,
Hungers zu sterben, oder ihr Gewissen durch das äusserliche Bekenntniß zur katholischen Religion zu^schweren. Diejenigen, die wegen ihrer guten Vermögensumstände dieses äusserste Unglück nichtbefürchten durften, wurden mit Steuern und Auflagen gedrückt; ja, man legte ihnen die Steuernber neuen Katholiken auf, die durch ihren Ueberkritt davon bcfrcyet wurden, oder sehte ihnen un-ttschwingliche Auflagen an, die man Laxes d'Gssice nannte; und die Grausamkeit der meistenZn-wndanten trieb diese Auflagen durch Einquartierungen der Soldaten ober durch Gefangenschaft ein.
Welche nicht eher, als mit der Bezahlung des lehren Hellers, aufhörte.
Man schwächte drittens und übertrat das Edikt von Nantes unter dem Vorwand, esöU erklären; und man bediente sich dabey aller niederträchtigen Wendungen der Sophisterei). Die-les Edikt war von Heinrick dem Grossen gegeben worden, um die Protestanten bey allen denRechten zu schützen, die die Natur und die bürgerliche Gesellschaft den Menschen verliehen hat. Nunober ist es eines von den ersten und unveränderlichsten Narurrechten, daß unerzogene Kinder in derGewalt ihrer Eltern bleiben, und von ihnen in derjenigen Religion, djj. ^ für die beste halten,erzogen werden. Allein, da in dem Edikt nicht ausdrücklich gesagt war, daß auch uneheliche Kin-der in der Gewalt ihrer Vater und Mütter gelassen und in ihrer Religion erzogen werden sollten;so wurde im Zahr 1632 befohlen, daß alle uneheliche Kinder von beyderley Geschlecht und von al-lerley Aller und Stand in der katholischen Religion sollten unterrichtet und erzogen werden. Ebenso wurde durch eine andre Erklärung vom Zahr 1681 verordnet, daß die Kinder in einem Alter vonsieben Zähren die protestantische Religion abschwüren und die katholische annehmen könnten; unterdem Vorwand, weil das Edikt nicht genau bestimme, daß sie bis zu diesem Alter in der Gewalt ih-rer Eltern seyn; und doch sehte das Edikt nicht allein alle natürliche Rechte voraus, sondern es ver-bot auch, die Kinder weder mit Gewalt, noch durch Zureden aus den Handen ihrer Eltern zu reis-scn. Man verbot weiter den zur römischen Kirche übergegangenen Neformirten, zu ihrer angebohr-ten Religion zurückzukehren. Man wollte ferner die vermögenden Neformirten in die Nothwendig-keit sitzen, ihre Kinder von Katholiken unterrichten zu lassen, indem man die kleinen Schulen, diedas Edikt von Nantes ihnen an allen den Orten erlaubte, wo man ihnen freye Neligionsübung zugestan-den hgtte, nur von den Schulen erklärte, in denen man französisch lese», schreiben und rechnen lcrnrw, da doch in Frankreich dieser Ausdruck auch von solchen verstanden ward, wo die lateinischeSprache und alle Vorbcreitungswissenschasten gclehret wurden. Man nahm ihnen ihre Akademien,d>e doch zum Theil auf besondere Edikte gegründet waren, und man hob die getheilten Gcrichts-bammern ( Llmmdres uü - psrties ) auf, und stellte sie dadurch den Leidenschaften und Ungerech-testen der Parlamentcr und Unterrichter blos. Man machte allerhand neue Gesetze, in keinerandern Absicht, als die Geduld ber Neformirten auf die Probe zu sitzen, wodurch die Anzahl derPersonen bey ihren Leichenbegängnissen, die Verbindung und Gemeinschaft ihrer Kirchen in den ver-miedenen Provinzen und der Gebrauch der Glocken und Kanzel» eingeschränkt wurde. Man gebotschwerer Strafe, daß kein Katholischer die reformirte Lehre annehmen sollte, und daß alle refor-biirte Kirchen, worin ein Katholik seinen Glauben abgeschworen hätte, auf ewig verschlossen werdenA.ten. M§x, verbot ihren Predigern, den Namen ber Pastoren zu führen. Man untersagte daSAugen der Psalmen in Privarhäusirn, und, wenn die Katholiken einen Umgang hielten, auch in?'vchen. Man nöthigte die Estern, deren Kinder katholisch wurden, für diesilben ein schweresEilgeld zu erlegen. Man verbot den.Protestanten , künftig katholisches Gcsind zu halten, und be-uubtc sie der Freyheit, Vormünder zu werden, so daß alle elterlose und minderjährige Kinder unter'e Erziehung der Katholiken kamen.
Um das Volk nach und nach vorzubereiten, daß es den Untergang der Protestantenhuschte, und um den Abscheu zu vermindern, den die Grausamkeiten und Ungerechtigkeiten der ent-^°ssenen Verfolgung sonst würden erregt habe», und vielleicht um manchen Neformirten zu blenden,
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