Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
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4-Hauptst. i Abs. Schlcksiüe der engiandlschen Handlrmgsgeselschaft. 725

Hermen Verständnisses mit der Handlungsgeselschaft, oder wegen alles beides zugleich,den Unterthanen des Moguls alle Schiffe weg, wo er dieselben fand. Insbesondere

Ö- z echiel*

hindert werden, weil wir wegen Mangel an baa-rem Gelde unsere Waaren nicht bekommen undunsere Schiffe zu den gehörigen Jahrszeiten bela-den können. Wir verlangen daher, daß hinführokeine Verzögerung in der Münze verstärket, son-dern unser Gold und Silber, zu desto geschwinde-rer Abfertigung, besonders gepräget werde.

XI. Wenn unsere Schiffe bey ihrer Ankunftausgeladen werden, so bringen wir unsere Gü-ther in das Zolhaus, wo sie öfters beschädiget,zerbrochen und gestohlen werden. Wir verlangendaher, daß uns ein besonderes und von den -Hol-ländern unterschiedenes Lagerhaus gegeben wer-de , und daß sich, so bald wir unsere Güther ent-weder verkauft oder nach der Factorey geschickt,der Zvlbediente nach den königlichen Abgaben er-kundige und die Waaren ohne weitere Umständefreimache.

XU. Vor diesem pflegten wir den Zoll desJahrs einmal zu bezahle»: seit einiger Zeit aberschicken die Einnehmer täglich, wöchentlich undMonathlich zu unserm Mäkler; und wenn er sichnicht will beschimpfen lassen, so mus er denselben,Zu grossem Nachtheil unserer Handlung, Geschen-ke machen. Wir verlangen daher, daß es mitbem Zoll wieder auf den alten Fus gcsetzct werde.

XIII. Als GessaSegn Taun Gouverneurvrn Surat war, so wurde die Stadt auf Be-seht des Königs mit Mauern umgeben. Damalshatten wir bey dem Bramporethor einen mit 34Kramladen umgebenen Garten, der nebst den La-den, Ställen, Lusthaus u. s. w. a zooo RupienWerth war. Als nun die Mauer an unscrnGar-wn kam, so wurde er nebst allen den gedachtenBequemlichkeiten zerstöret. Wir baren den Gou-^erneur, uns den. erlittenen Schaden zu ersehen,wid er vcrftrach es auch aus dem königlichenSchatze zu thun; allein, es ist niemals geschehen.-Jir verlangen daher die Bezahlung der obigen^uuime.

^ XIV. Wenn ehedem unsere Güther nachkamen, so zshleten wir weiter nichts, alsk" gewöhnlichen Zoll, und schickten sie sodann,°')"e weitere Ungelegenhcit, nach Europa oderWust wohin: seit einiger Zeit aber verlangen dieedienten an denjenigen Orten, wo unsere Gü-

hinkommen, die Quittungen der Gouver-Mrs und der Beamtcn zu Surat, und halten' ers uniere Güther zurück. Dieses Verfahrens

wegen kommen unsere Schiffe bisweilen leer wie-der zurück und werden öfters in dem Lande zuüberwintern geuöthiget, welches den Zöllen desKöniges und unsern Angelegenheiten zu grossemNachtheil gereichet. Wir begehren daher, daßuns in diesem Handel die vormalige Freiheit wie-der verstattet werde.

XV. Vor diesem pflegten die Zolbedientennur einen oder zween Ballen zu untersuchen, undwenn sie fanden, daß diese mit dem Facturzettelübereinstinuneten, so liessen sie die übrigen Gü-ther, ohne weitere Beschwerlichkeit, einschiffenund freimachen; seit einiger Zeit aber durchsuchendie Zolbedienten alle unsere Güther, verursachenuns Kosten wegen des Wiedereinpackens und be-schädigen auch unsere Güther. Wir verlangen da-her , daß dieselben zugelassen bleiben, und ohneweitere Umstände nach dem Facturzettel. eingeschif-fet werden mögen-

XVI. Seit einigen'Jahren will der Mer-bas unsere Schaluppen und Boote, die voll Swal-ly nach dem Zolhause kommen, in drey bis vierTagen nicht freimachen. Wir verengen daher,daß sie mit der gewöhnlichen Geschwindigkeit ab-gefertiget werden.

XVII. Bisweilen kaufen Handelsleute un-sere Güther, dann machen sie banquerot und schü-tzen die Armuth vor- Wir verlangen daher, ausden königlichen Zöllen schadlos gehalten- zu wer-den , damit wir nicht länger von seinen Umertha-ncn Einbusse leiden müssen-

XVIII. Wenn wir unsere Mäkler zu demGouverneur, Beamten u. s- >v. schicken, so kön-nen sie nicht eher vor dieselben kommen, bis dieBediente bestochen worden. Wir begehren, daßdiese üble Gewohnheit abgeschaffet werde.

XIX. Vor diesem pflegten wir die aus Per-sien, Bassör» u. s. w. kommenden Pferde, oh-ne Umstände in unsere. Ställe zu schicken. Seiteinigen Jahren, aber führet man sie in die Ställedes Gouverneurs, drücket ihnen sein Siegel anihre Hälse,, und beraubet uns des Gebrauchs der-selben- Wir. verlangen, daß dieses abgestellet,werde.

XX. Der Gouverneur, die Beamten u. s. >v»schicken zu uns nach breitem Tuche, Säbelklingen,u. s. w. welches wir ihnen aus Höflichkeit nichtverweigern können. Verlangt man Bezahlungdafür, so werden unsere Bedienten geschlagen, be-schimpft