Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
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r 26 XM.Buch. Historie der ostindischm Handlungsgeselschaften.

erhielten die furatischen Kaufleute, die einen erstaunlichen Handel zur See nach LNs-^>a, Persien undBassora, westwerts, und nach Bengalen, Achen, Molucca

und

schimpft und gemishandelt. Wir verlangen da-her, daß nicht eher etwas abgeholet werde, bisdie Bezahlung geschehen.

XXI. Wenn die zu 2 lgr<r, Amanadabant«. s. w. angeschaftcn Güther nach Boraacki kom-men, so nöthiget uns der Gouverneur, dieselbenmit r 8 von der Meile zu verzollen, welches demBefehle des Königs zuwider ist. Wir verlangen,daß dieses abgestellet und wir mit den Mohrenund Banyanen auf gleichen Fus gesetzet »verden.

XXII. Wir verlangen, daß alle zvlbareWaaren ohne Unbequemlichkeit nach Surat ge-bracht, daselbst aufbehalten und zu gehöriger Zeiteingeschiffet werde» mögen.

XXIII. Wir verlangen, daß die Gouver-neurs der Provinzen oder Städte dcnmjeuigcn vonunsern Bedienten keinen Schutz verstatten, wel-che uns ohne Erlaubnis, und ohne ihre Rechnun-gen richtig zu machen, verlassen haben; sonderndaß »vir so gegen sie erfahren können, wie wires für bequem uud schicklich finden werden.

XXIV. Bey unserer ersten Ankunft in die-ses Land gab uns der König ein Stück Landes zueinem Lander, um unsere Schiffe und Fahrzeu-ge ausbessern zu können. Hieraus hat der Gou-verneur zu unserm grossen Nachtheile eine» Gar-ten gemacht. Wir verlangen daher, daß uns die-ser Fleck entweder wieder herausgegeben, oder einanderer von gleicher Güte an der See angewiesenwerde.

XXV. Vor diesem bezahlten wir zwey und«inen halben Rupien von einem Ballen Indigo,ohne auszupacken; seit einiger Zeit aber schlagendie Bedienten nach Belieben darauf und durchströ-mt und verderben die Waare». Wir verlangendaher unsere vorige Freiheit wieder.

XXVI. Die Gouverneurs u. s. w. nehmen Ei-sen, SchicSgewehr, Bley u. s. w. zum Gebrauchdes Königes. Hierauf werden sie vielleicht abge-setzet; und wenn von dem Nachfolger die Bezah-lung verlangt wird, so saget man nnS, der Kö-nig brauche unsere Güther nicht. Wir verlangendaher, daß alles sogleich bezahlet werde.

XXVII. Auf der Insel Bombay wachsetkein Kor». Da nun die mogulschc Flvrte öftersdaselbst überwintert, so wird der Preis der Lebens-rnittel-dadnrch erhöhet, und wir können derglei-chen aus Surat und den andern mogulschcn Hä-fen nicht bekommen, wo wir nicht ^vom Hun-

dert bezahlen. Wir verlangen daher von dieserAuflage befreiet zu werden.

XXVIII. Ein Schis von 25000 Rupienam Werthe, kam auf eine den Freiheiten unsererGcselschast zuwiderlaufende Weise aus Englandan. Wir nahmen, vermöge des Befehls unsersKönigs, das Schis und die Ladung in Suratweg; allein, es wurde uns von dem Gouverneurder Stadt wieder entrissen, der es dem HerrnBourchier übergab. Wir verlangen daher,daß das gedachte Schis nebst der Ladung wiederherausgegeben werde; daß Lsurckier eine ge-treue Rechnung ablege, und daß der GouverneurSorge trage, baß nichts von ihm verschwendetwerde.

XXIX. Der König verlanget, vermöge derertheilten Freiheit, für die Waaren nur einfachenZoll; allein die Bedienten haben uns seit einigenJahren, zu grossem Nachtheil unserer Handlung,gezwungen, denselben ausser den zufälligen Ge-schenken , gedoppelt zu bezahlen. Wir verlangendaher, daß die Sachen wieder auf ihren altenFus gesetzet werden mögen.

XXX. Wir mietheten vormals ein StückLandes zu Ställen. Da nun Meer Noflämdasselbe kaufte, so beraubte er uns desselben, nach-dem wir beträchtliche Kosten aufs Bauen verwen-det. Wir verlangen daher schadlos gehalten zuwerden.

XXXI. Wir liessen vor einigen Jahren ei-nen Anker an der Mündung des Flusses, der vomMr'rxa Mossum'weggenommen wurde. Wirhaben denselben zurückgefordert, und uns erbo-ten, ihm seine Kosten zu erlegen; allein, wirhaben ihn niemals wieder bekommen können. Wirverlangen daher, daß ihn stin Sohn unter dieserBedingung herausgebe.

XXXII. Unsere Schiffe schicken bey ihrerAnkunft ihre Boote mit Lcbcnsmittcln hinauf.Diese werden einen Tag lang bey dem Zolhauseaufgehalten, und wir dadurch an unsern Verrich-tungen gehindert. Wir verlangen daher, daßman sie frey paßiren lasse.

XXXIII. Wir hören, daß in Bengalenverschiedene Schisse weggenommen uud verbrachworden. Weil wir nun ganz und gar keinen An-theil an dieser Sache haben, so verlangen wir,baß sechs Majestät Befehl ertheilen, daß niemand

die-