Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
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141
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4.Hauptst. i.Abs. Schicksale der engländischen Handlungsgeselschaft. 141

terlandes geschadet. Daß das Schreien und Murren gegen sie eben von den Schleich«Händlern erregt worden, welche den Krieg in Indien verursachet hatten. Sodannliessen sie sich in besondere Umstände ein, wo sie auführeten, daß die Rechte, welchesie besässen, und die Gewalt, so sie ausübten, nicht nur von der Krone herrühretenund vom Parlament bestätiget worden, sondern auch schlechterdings nöthig waren,wenn man die Handlung, und zwar auf einen gleichen Fus mit andern Nationen, treiben,und sich besonders gegen die Eingriffe der geizigen Gemüthsart der indianischen Gouver«Neues verwahren wolle. Daß sich unter andern Vorrechten, welche sie erhalten, auchdas mit befände, daß sie Kriegsgerichte halten und Kriegsstrafen auflegen könten.Daß es ihnen nicht zukäme, die Frage zu untersuchen, in wie fern die Krone Machthätte, ihnen ihre Freiheiten zu verwilligcn? daß doch aber zu einem Beweise, daßdie Krone diese Macht habe, ihr FreiheitSbrief vormals gerichtlich in XVeftmünfter-hall bestätiget worden. Daß es seit vielen Jahren nicht nöthig gewesen, diese Machtzu gebrauchen; daß sie auch nicht eher gebraucht worden, bis es die höchste Noth crfor«dert; bis die Schleichhändler ihre Handlung gestörct, sie mit den Laudeseingebornen«nczweiet, und auch so gar unter ihnen selbst Uneinigkeiten angerichtet. Daß sie erstim Jahr 1680, da sich die ganze Nation in Verwirrung befunden und England miteinem bürgerlichen Kriege bedrohet worden, angefangen, sich die damaligen Umstän-de zu Nahe zu machen. Daß die Gesi'lfchaft, als sie von ihrem unrechtmäßigen Betra-gen benachrichtiget worden, die Krone ferner um solche Freiheiten ersuchet, wodurchdieser Unbequemlichkeit abgeholfen werden könte. Daß folglich auch solche Freiheiten ver-billiget worden. Daß sie auch in Ansehung des Vorfals in St. Helena, worüber dasHaus der Gemeinen sein Urtheil gefället, durch eine ausdrückliche Volmacht KönigJacobs des zweiten, und auch durch seine Befehle dazu gerechtfertiget worden. Daßdie Gesinnungen des Hofes damals so beschaffen gewesen, daß sie sich, wenn sie dieGültigkeit einer solchen Volmacht und eines solchen Befehls hätten in Zweifel ziehenoder sich nur merken lassen wollen, daß sie solche gerne vom Parlament bestätiget ha-ben möchten, seinen Has an statt seines Schutzes zugezogen und sich aller der Schärfteines CKrowarranro blosgestellet haben würden. Daß sie unter solchen UmständenWeiter nichts thun können, als entweder die ihnen ertheilte Macht zu gebrauchen, oderihren Credit durch ausländische und einheimische Feinde der Geselschaft schwächen undgänzlich zu Grunde richten zu lassen. Daß die gesunde Vernunft schon hinreichend wäre,zu entscheiden, welches unter beiden Stücken den Vorzug verdiente. Daß sie es inihrer Bittschrift an den König Jacob den zweiten vorhergesagt, daß alle ihre Eta«bliffements durch diese Schleichhändler mit Unordnung und Verwirrung angefüllet wer-ben würden, indem dieselben, um sich Credit zu verschaffen, ein Gerücht ausgebreitet,wenn sie eine neue vom König errichtete Handlungsgeselschaft wären, nachdem°ie alte einen Aufruhr gegen ihn angefangen. Daß sich diejenigen Bedienten derhandlungsgeselschaft, welche Ursache gehabt, sich vor den Folgen ihres ungerechtenFragens zu fürchten, zu diesen Schleichhändlern geschlagen. Daß sich, indem die^"Fländer also getheilet gewesen, die indianischen Gouverneure diese Gelegenheit zumße gemacht, sie zu unterdrücken, ihren Credit zu schwächen, ihren Handel zu ver-irren und ihren Gewinn zu vermindern. Daß die Holländer, Franzosen, Dänen

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