Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
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,43 XIH.Buch. Historie der ostindischenHaMungsgeselschastm.

die nächste Parlamentssitzung, da er von neuem mit eben so vieler Hitze, als vorher,losging. Beide Partheien wandten sich mit gleichem Eifer an die Hofleure, und alle

sondern schon seit vielen Zähren ein Vorgeben derSchleie'Händler und ihrer Anhänger. Was dieHypothese anbetrifk, wenn sie Sicherheit ge-ben kan ; so wirb es sich nicht für die Geselschaftschicken, zu sagen was sie oder was ihre Gegnerzu thun vermögend wären; sie sind auf der Bor-st beiderseits sattsam bekam.

Vorschlag z. Soll der Fond der gegenwär-tigen Handlmigsgeselsckaft innerhalb - - Zährennach Haus gebracht werden, in den auswertigenSchiffen, oder in denen, so auf Rechnung des neu-en Fonds abgeschickt werden sollen, für eben das-selbe Frachtgeld, und von den Gliedern der gegen-wärtigen Gescischaft öffentlich verkauft, und das,was daraus g-löset wird, als ein Theil von den744000 Pfund angesehen werden. So soll auchder Werth ihrer Forts von unpartheiischen Per-sonen geschahet, und solche den Händen derneuen privilegirten Gesellschaft» übergeben werden.Allein nach - - Tagen sollen auf Rechnung desallen Fonds keine Güther mehr nach GftinSieirausgeführet werden..

Antwort: Die Geselschaft saget, sie habe«in eben so gegründetes Recht zu allen ihren Forts,StädtenDörfern und Ländereien in Indienft'ir sich und für ihre Nachfolger auf immer, alssie zu ihren erkauften Ländereien und Lagerhäu-sern in England habe, die dem vereinigten Fondder Geselschaft zugehöreten, oder zu andern denbesonder» Gliedern der Geselschaft zugehörigenPrivatländereien oder Landgütern : indem UexHei gratis der ursprüngliche Titel sey,, vermit-telst dessen man in England viele Landgüter,Lehnsherrengerichte und Ländereien besitze.. Unddie Geselschaft ist willens, sich nicht eher aus demBesitz ihrer gedachte» wirklichen Güther bringenzulassen, bis sie für dieselben bezahlet worden,indem sie ihnen, wie sie in ihrem Gewissen über-zeugt sind, zu verschiedenen Zeiten über eine Mil-lion Pfund Sterling, ohne die Interessen, geko-stet haben. Allein was den Preis anbetrist, sowürden sie, wenn es dieser Punct alleine wäre,sich der bekamen Gerechtigkeit Sr.. Majestät un-terwerfen.

Vorschlag 4 - Was solchergestalt über744000 Pfund von dem lebendigen und todten Fondherauskommen wird, soll völlig unter die Gliederder gegenwärtigen Geselschaft, nach Maasgebungihrer habenden Stöcke getheilet werden.

ange«

Vorschlag Es sollen Bücher zur neuenUnterschreibung angeschaffet werden: dieselbe sollinnerhalb - - geschehen, und dann sollen die Bü-cher geschlossen werden.

Vorschlag 6. Wenn die Uncerschrcibungenzwo Millionen übersteigen, so soll jeder Unter-schreibender verhältnismäßig so weit herunter ge-setzet werden, bis nur zwo Millionen herauskommet,.

Vorschlag 7. JederUntcrschreibender soll mitseinem Geld unter der Strafe der - - bezahlen.

Antwort. Auf den 4. 5. 6. und /teilVorschlag antwortet die Geselschaft unterthänigst,daß sie die neuen Unterschreibenden so wenig ver-stehet, als sie glaubet , daß die meiste» dieser Un-terschreibenden die indianischen Angelegenheiteirverstehen. Allein die Geselschaft weis , daß dieneue Methode, ohne Volmacht von seiner Maje-stät zu unterschreiben, eine alte Gewohnheit derSchleichhändler, und anderer auf das Glück derGeselschaft eifersüchtigen Leute ist. Darüber istvormals bey dergleichen wilkührlichen Unterschrei-bung.en oftmals, und besonders unter der Regie-rung König Larls des zweiten, gestritten worden,da einige von Sr. jetzigen Majestät aehcimenRathen zugegen waren. Allein es hat sich alle-zeit blos damit geendiget, daß Sr. Majestät undder Geselschaft umiöthige Unruhe gemacht worden.

Vorschlag z. Es soll niemand entweder infeinet» oder in eines andern Namen an seiner statt,mehr als ioovo Pfuud in diesem Fond habe».Es soll demnach ein jeder Unterschreibender eidlichdarthun, daß es sein eigenes Geld ist.

Antwort. Gegen diesen Vorschlag erkläretsich die^ Geselschaft aus Schuldigkeit gegen St.Majestät und aus Liebe gegen ihr Vaterland frei-heraus, weil er der Nation, die Unternehmerwögen seyn wer sie wollen, offenbar »achtheilistist. 1) Weil der Handel eine freie Sache ist, dienicht eingeschränket werden mus, und der, wen»er eingeschränkt ist, niemals glücklich gehet-2) Zst es den Gesetzen und Gewohnheiten EMgelands und aller andern Länder zuwider, daßjemand, der eine Waare kaufet und ehrlich da-für bezahlet, schwören soll, daß es sein eigenesGeld sey. Es ist dieses nur ein Knnstgrif derersten Angeber, um eine besondere Absicht zu er-reichen, ohne einen Degrif von dem, was recht istoder zum algemeinen Besten dienet, zu habe»