4.Hauptst. i.Abs. Schicksale der engländischen Handlungsgeselschast. 15z
uncerschreibung, Ansuchung thaten. Sie erkläreteir, wenn die neuen Unterschreibun«gen mir dem eingebildeten Fond der gegenwärtigen Handlungsgeselschast vereinigetwürden, so würde dieses den neuen Fond den Schulden des alten blosstellen, wovoner gänzlich verschlungen und die Handlung vernichtet werden möchte. Hierdurch wobten sie die heischende Meinung wegschaffen, als wenn ein Compromis stattgefunden.Sie behaupteten ferner, daß sich die Geselschaft durch ihr schlechtes Verhalten einenWeg zu ihrem eigenen Verderben ausfindig gemacht hätte. Als die Bill wegenSchätzung verschiedener vereinigter Stocke in dem Hause der Gemeinen in Bewegungwar un^ der Fond der Handlungsgeselschast auf 744000 Pstmd geschahet wurde, soverlangten die Eigenthümer desselben unvorsichtiger Weise eine Verminderung; indemsie sagten, ihr Fond würde nach Bezahlung ihrer Schulden in nichts verwandelt wer-den. Dergleichen widersprechende Dinge überreichten sie dem geheimen Rath, unddieses gab den Gemeinen nur Gelegenheit, die Verleumdungen ihrer Feinde zu bestär-ken. Dieses mitleidsvollen Vorwandes der Armuth ohnerachtet, hingen die Gemei-nen ihrer Bill eine Clausel an, welche verordnete, daß, wo die den verschiedenen verei-nigten Stocken auferlegte Taxe nicht zu den bestirnten Zeiten bezahlet würde, der Frei-heicsbrief der Geselschaft ungültig seyn solte und auch dadurch für ungültig erklärt wür-de. Die Geselschaft war, um ihr schlechtes Verhalten fortzusttzen, so thöricht, daßsie die erste vierteljährige Bezahlung der gedachten auf den vereinigten Fond gelegtenTaxe verabsäumete, wodurch ihre Freiheitsbriefe ungültig wurden, und ihre Feindeneue Gründe zur Trennung derselben bekamen p). In diesem Zustande blieben dieSachen einige Zeit. Man glaubte durchgängig, der Hof würde sich der Verwirrungbedienen, um die Gemeinen zu zwingen, ohne darauf zu sehen, was in dem Frciheits-briefe vestgesetzet worden, daß es nemlich drey Jahre vorher angezeiget werden sol-le, welches für eine billige Sache gehalten wurde. Allein der Einflus der Gesel-schaft war grösser als man glaubte, und hinreichend genug, die Folgen ihrer Unvorsich,kigkcit zu verhindern. Der Hof war so wenig geneigt, sich ihres neulichen Versehenszu Nutze zu machen, daß vielmehr die dem Generaladvocaten wegen Aufsetzung einesNeuen FreiheitSbriefes ertheilten Befehle nicht nur die Absicht hatten, der Geselschaftihre vorige Freiheiten wieder zu ertheilen, sondern auch ihre neue Einrichtungen zu be,siäcigen und zu bekräftigen. Der Streit wurde nun hitziger als jemals; beide Theilewurden durch die verschiedenen Bewegungsgründe der Feindschaft, des Vorurtheils,der Leidenschaft, des Eigennutzes und des GelvgeitzeS angefeuret. Die Feinde der Ge-selschaft thaten in allen Gerichtsstuben gegen den Freihcitsbrief Einspruch, und stießensolche trotzige Reden aus, daß es die Regierung für nöthig befand, sie ordentlich vorbell geheimen Rath zu fordern, um die Ursache anzuzeigen, warum die Geselschaft nachbo>N Inhalt des zu ertheilenden FreiheitSbriefes nicht wieder hergestellet werden könte.^Leil die verwilligte Zeit zu kurz war, so wurde noch ein vierzehntägiger Aufschub zu-gestanden, und während dieser Zeit hielt die Geselschaft um Schutz für 1200 Seeleuteum dieselben, so wie gewöhnlich, in ihrem Dienste zu gebrauchen. Ihre Gegnerhielten auch um vierhundert dergleichen an, um gleichfals in dem indianischen Handelsich ihrer zu bedienen, von dem sie glaubten, daß er allen Unternehmern frey und offen
stehe;
p) Ralphs Rill. vk Lnx. Sw.169;.
2l. 26.TH. 8 . Th.
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