4 54 Buch. Historie der ostindischen Hündlungsgeftlschafterr.
stehe; allein sie empfingen keine Antwort H. Als der i7te August, der Tag desVerhörs, herbey kam, so wurden beide Theile vorgefordert; da denn der Sachwalter,der gegen die Geselschaft war, anführcte, r. die unbequeme Zelt zur Ertheilung einesFreiheicsbriefes, da die Parlamentssitzung so nahe wäre, weil dieser Handel von sei-ner Majestät bey der letzten Sitzung durch eine Message den Pairs und Gemeinen an-empfohlen worden. 2. Die Unrechtmäßigkeit einer Ausschliessungsverwilligung; undz. die Uubilligkeit vieler Freiheiten, so in ihrem vorigen Freiheitsbriefe enthalten ge-wesen , und in diesem erneuert werden solten. Im Gegentheil führcte der Sachwalter,der für die Geselschaft war, die Kraft des Vorrechtes in diesem und dergleichen Fällenan, und behauptete, daß weder Beispiele noch Zeugnisse diesem Rechte schaden tönten.Hierauf that der gegenseitige Sachwalter den Vorschlag, daß eine endliche Entschei-dung vest gesetzet werden möchte, welcher sie mit Freuden beitrcken würden, damit dieSache auf Liese Weise in dein nächsten Termin nach dem gemeinen Rechte entschiedenwerden könte. Dieses wurde verworfen, indem die Handlungsgesclschaft anführcte,daß die Sachen bereits zu lVestmünsterhaU entschieden worden, alwo die Richternach angestelrer Untersuchung ihren Freiheicsbrief bestätiget. Hierauf wurde weiternichts geantwortet, als daß der Urtheilsspruch, worauf man sich berief, von eben denRichtern geschehen, welche erkläret, daß der König die Gewalt habe, von alten Gese-tzen frey zu sprechen, und daß ihre Meinungen in beiden Fallen für gleich wichtig gehal-ten werden mästen r).
Es werdendemselben un
§- 75 .
So gleich waren die von beiden Theilen angeführten Gründe, daß der gehci-lerschiedliche '"e Rath aus einander ging, ohne zu einem Entschlüsse zu kommen. Nach 'M man ei-bilschriften gc-UM Tage gewartet, erneuerten die vereinigten Kaufleute ihre Bitte um Schuß, undgen die gchl-begleiteten dieselbe mit einer andern Vorstellung, wie ihnen ncmllch zu wissen gethanschaft überrei.-worden, daß die durch eine Parlamentsacte ungültig gewordene Freiheitsbriefe nichtHek. wieder hergestellet werden könten. Daß sie nicht wieder hergestellet werden müstcn,weil sie Freiheiten enthielten, die den Gesetzen, der Magna Charta und verschiedenenVerordnungen widersprächen. Daß die Handlungsgeselschaft, unter dem Verwanddieser Freiheiten, seiner Majestät Unterthanen sehr gedrückt hätte, und daß sie sich nunmehr als jemals dazu berechtiget zu seyn glauben würde. Sie baten daher, daß dieErtheilung des gedachten Freiheitsbriefes so lange aufgeschoben werden möchte, bis dasgemeine Recht der Unterthanen zu dem indianischen Handel auf eine rcchtsbeständigeWeife entschieden worden. Die Bittschriften nahmen kein Ende. Diese letztere unter-stützten sie noch mit zwo andern. Die eine war von den mit ostindsschen Waaren han-delnden Leinewandshändlcrn, und die andere von den Tuchmachern und andern wollenenManufacturarbeitern aus Gloucestershire. Die letztem sühreten an, weil der Han-del nach der Türkei und der Meerenge fast gänzlich gehemmet wäre, so würden daherwenig oder gar keine Tücher verkaufte; und weil ihr Fond nicht hinlänglich wäre, dieArmen, welche täglich an ihren Thüren um Arbeit schrien, zu beschäftigen.- so möch-te jetzo eine algemeine Freiheit ertheilet werden, wollene Mcmufaerurarbeiten ft^y nachOstindien ausführen zu dürfen; wobey sie behaupteten, daß dieser Handel jährlich ze-henmal mehr wegnehmen könte, als die Geselschaft ausführet?. In der Bittschrift
der
q) Harris Vol.i, L.r. c. r.
r) Lord S-mmsrs LoUeÄ. Voi. 10».