r 72 xm.Buch. Historie der ostindischen Haudlungsgeselschafteu.
hinauf gefchicket. Als die alte Handlungsgefelfchaft Erlaubnis erhalten hatte, durch
ihren Sachwalter gehöret zu werden, so berief sie sich, wie vorher, auf ihre vermögedes Frciheitsbriefes habenden Recl/ und grifauch fo gar die in der Bill enthaltenen neuenEinrichtungen muthig an, indem sie behauptete, daß sie für das Publicum nicht so vor»theilhaft waren, als die, so ihrem letztem Freiheitsbriefe einverleibet worden. Denndiesem Freiheitsbriefe zu Folge waren sie verbunden, bis auf 744000 Pf. neue Unter»schreibungen anzunehmen, da hingegen in der gegenwärtigen Bill nichts wegen eines ge»wissen Fonds verordnet würde. Sie wäre ferner verbunden, jährlich für i ooooo Pf.einheimische Msnnfacturwaaren auszuführen, da hingegen die neuen Subfcribenten zunichts dergleichen verpflichtet wären. Vermöge ihres Freiheitsbriefes könte niemand >anders als wirklich geborne Unterthanen und naturalisirte Personen zugelassen werden;allein die neue Bill verstattete auch Ausländern den Zutrik, welches für das algemeineBeste der Nation schädliche Folgen haben könte. Ob sich gleich die alte Handlungsge-selschaft zu Aufbringung der zwo Millionen erboten, so wäre doch die neue, vermöge derBill, nur zu Aufbringung einer verpflichtet. Es könte daher nicht unbillig gefragt wer»den, ob die andere Million durch eine freiwillige Unterschreibung aufgebracht werdenwürde? Endlich führete der Sachwalter der alten Handlungsgeselschaft noch an, daß,ohnerachtek nach dem Urtheil der Pairs und Gemeinen ein Handel am besten vermit-telst eines vereinigten Fonds, mit Ausfchlieffung aller übrigen, getrieben werden könte,die Bill dennoch so wol einen vereinigten Fond, als einen besondern Handel verordne;ein Umstand, der ihrer Vermuthung nach die Schwierigkeit, die zwo Millionen aufzu-bringen, vermehren würde. Dieses waren die Gründe, welche die Geselschaft zur Be» !' hauptung ihres Rechts und gegen die Ansprüche ihrer Feinde anführete k).
§. 85 .
Es vroiestireri 3 n der Antwort der Kaufleute auf diese Einwendungen, verdienen besonders
einige Pairs zwey Sätze bemerkt zu werden; einmal, daß der Freiheitsbrief durch unrechtmäßigegegen die bill. Mittel erhalten worden, und sodann, daß die Krone nicht Macht habe, einen Ausschlies-
sungsfreiheitsbrief, ohne Einwilligrrng des Parlaments, zu ertheilen. Also wurde auf §einer Seite die Bestechung der Gefetzgebergewalt öffentlich behauptet, und auf der an-dern das königliche Vorrecht angegriffen. Ob aber gleich die Regierung die Bill sehreifrig unterstützte, so widersetzten sich derselben doch unterschiedliche Pairs von dem erstenRange, Gewicht und Ansehen, mit vieler Heftigkeit. Man bediente sich aller möglichenGründe, erlaubter Kunstgriffe oder Parlamentsränke, um den Fortgang derselben strei-tig zu machen und zu verhindern. Nachdem die Bill durch eine Mehrheit von siebenund zwanzig Stimmen durchgegangen war, so wurde von ein und zwanzig Pairs, un-ter denen sich auch der Lord Godolphm, damaliger erster Commissarius der Schatz-kammer, befand, eine Prorestation unterzeichnet. Die in der Protestation enthaltene ,Gründe waren folgender ^
r. .Mit
k) Goiners Oill-Ä. iln'ä. Harris vsii iuprs-.
»der Staarsverfassung keine Gefahr drohet, so »befürchten haben wird, daß ihre Freiheit heirn-»kan ich sicher schließen , baß diese Nation nie zu „sich oder öffentlich angegriffen werde z;)> „
U) S. t-errer soaeermaL csie Lslt Inäia rraäe,