4'Hauptsi. i.Abs Schicksale der engländischen Handlungsgeselschaft. 171
1. „Weil diese Bill die gegenwärtige ostindische Handlungsgeselfthaft unbilliger„Weise in eine große Verlegenheit setzet, sintemal sichs vor den Schranken dieses Hau--,ses deutlich zeigte, daß eine Sicherheit, woran, unserer Meinung nach, ganz und gar„kein Grund zu zweifeln da war, von der gedachten Handlungsgeselschaft, wegen Auf-„bringung der beiden Millionen zum Dienste des Staats, angeboten worden war; da„hingegen die Bill, welche den neuen Subscribenten die Handlung, gegen die Unter-„schreibung von einer Million nur, ertheilet, es nicht einmal, nach unserer Einsicht, wahr-„siheinlich macht, daß mehr werde aufgebracht werden. Und eö last sich billig zweifeln,
„ob der in der Bill nebst einem vereinigte!; Fond erlaubte besondere Handel nicht fo viel„Streitigkeiten verursachen werde, daß die Unterschreibung der gedachten Million nie-„Mals zu Stande kommen kan.
2. „Weil die Bitt dem Freiheitsbriefe der ostindischen Handlungsgeselschaft ein„Ende machet, und die Handlung dahin andern Personen ertheilet, ohne das geringste„zu erwehnen, daß der gedachte Freiheitsbrief oder der kraft desselben getriebene Hatt-->del dem Könige oder dem Königreiche nachtheilig gewesen, ohnerachtet sich in dem„Freiheitsbriefe der gedachten Handlungsgeselschaft eine ausdrückliche Clausel befindet,
„daß sie nicht eher aufhören soll, bis es ihr drey Jahre vorher bekant gemacht worden,
„auch alsdann so gar, wenn sie dem Könige und diesem Königreiche nicht zuträglich zu„seyn scheinen solte. Und da die Bill auch ein Darlehn von zwo Millionen verwilliget,
„worinne die Gemeinen behaupten wollen, daß das Haus der Pairs keine Aenderung machen„darf: so sind wir der Meinung, daß Ihre Herrlichkeiten dadurch der Freiheit ihrer Stim,
„men in Ansehung des ostindischen Handels beraubet werden, woran sie doch unstreitig„eben so viel Recht, als die Gemeinen haben. Dieses Haus mus daher, da derselbe mit„einer Geldleihnngsbill verknüpfet wird, entweder die Gelegenheit^ zur Vernichtungen„ner für den Dienst des Staats so wichtigen und nöthigen Bewilligung seyn, oder sich„in die unbillige Nothwendigkeit versetzt sehen, in eine Sache einzuwilligen, die es, so„ungerecht dieselbe auch scheinet, vergebens untersuchen würde, wenn seine zu machende„Aenderungen deswegen nicht angenommen werden sollen, weil sie eine Geldbill betref-->fen; welches unserer Meinung nach eine offenbare Verletzung der Rechte des Hauses«ist, und auf eine Aenderung der Regierungsverfassung abzielet l).
H. 8Ü.
Wir wollen endlich diese Sache mit des Bischof Bumets Anmerkungen dar-Es wird «»«-über beschließen. „Es ist gewis, saget er, daß diese Acte, nebst den Neigungen, wel-"^ue Hand,«che diejenigen Whigs, so einträgliche Stellen bekleideten, für die Unterhaltung einer«grössern Landmacht hatten blicken lassen, den guten Namen, den sie bisher als recht-«sihaffene Patrioten behauptet, mit zu Grunde richten half, und daß sich dieToriesdie-»ses zu Nutze machten, sowol den König als sie zu beschimpfen. Hierzu kam noch eine„andere Beschuldigung von wichtigerer Beschaffenheit, daß sie nemlich das Publicum be-„stöhlen, und vieles von dem Gelde, das zu dem Dienste der Nation hergegeben worden,
«gebraucht, theils um einen grossen Aufwand zu bestreiten, theils aber, um grosses„Vermögen unter sich zu erwerben. Dieses that dem Volk wehe, welches über die„schweren Auflagen misvergnügt war, und gar zu leicht glaubte, daß, wie zu den Zeiten«König Carls ein grosser Theil von dem Gelde, das im Parlament gegeben wurde, auch
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l) vsvrces vk rve Lows für dieses Jahr.