Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
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240 xm. Buch. Historie der ostindischen Haudlmigsgeselschaftetl.

päisthen oder inländischen Schissen, hat sich durch die Bedienten der Compagnie derge-stalt vermehret, daß sie denjelben nun als ihr Recht ansehen, und nach eigenem Gut-dünken tractiren. Der Agent zu Ispahan hat einen Drittheil davon, der Oberste zuGombroon ebensals, und die übrigen Factore in Versren erhalten das übrige Drit-theil, so oft ein tehnsfall entstehet. Daher komt es, daß ein Engländer an diesem Or-te schwerlich den wahren Werth seiner Güther wider sein Interesse anzeiget; damit esaber doch das Ansehen habe, als ob alles zum Vortheil der Ausländer geschehe, so machtder Lhittera oder Makler den armenianischen und banianischen Kaufleuten bekant, wennetwas verkaufet werden soll, und bestimmet eine Zeit, da eine gewisse Anzahl derselbensich in der Factorey einsinken. Der Oberste hat dabey als Präsident und Director derHandelschaft den Vorsitz; sie setzen den Preis herab, oder lassen die Waaren gar liegen,ohnerachtet sie dieselbe den folgenden Tag um dreißig pro Cent Gewinst verkaufen kön-nen. Durch diese Durchstecherey wird der arme Kaufmann ganz ausgezogen, und derganze Prosit komt in die Tasche der englandischen Präsidenten, 'Agenten, Mäkler, derbanianischen und armenianischen Kaufleute. Ein anderer empfindlicher Schade fürPrivatkaufleute bestehet darin, daß der Mäkler gemeiniglich das Geld, so er bezahlet,sehr hoch hinauf setzet. Geschiehet die Zahlung in Abassees, so rechnet er dieselben ge-gen andere Münze öfters um zehen vom Hundert höher. Es mus allezeit eine gewisseVergütung seyn, und der ehrlichste Mäkler wird selten weniger als zwey vom Hundertgegen den Currentpreis rechnen. Es geschiehet dieses freilich nicht unter Autorität derHandlungsgeselschaft, und wird auch nicht von derselben genehm gehalten; sondern esist nur eine Taxe, die der Geitz, die Armuth und Grobheit einiger Vorsteher dem ar-beitsamen und ehrlichen Kaufmann aufgeleget haben. Bis in die letzten Jahre sind dienördlichen Provinzen von persten und die meisten Grossen des Reichs durch die türki-sche Handlungsgeselschaft mit engländischen Tüchern versorget worden. Nachher aberhat die ostindische Compagnie, nachdem sie diesen Artikel in Erwegung gezogen, einegrosse Menge wollenes Waaren um das Vorgebirge der guten Hofnung nach Goni-broon, und von hier aus durch Caravanen auf verschiedene Märkte geschicket. EinigeJahre hinter einander sind sie auf die Ausfuhr dieses Artikels sehr bedacht gewesen, undwenn sie damit fortfahren, so wird der Vortheil algemein, und der grossen Beschwerdeguten Theils abgeholfen werden, die wider dieses Monopolium täglich geführet worden-Zu Gombroon werden alle Contracte auf Shechees geschlossen, und die Compagnie

führet

IV. »Wenn jemand Guther an Bord eines der»Handlungsgeselschaft zuständigen Schiffes bringt,„ohne zuvor dem Agenten, oder in dessen Abwe-senheit dem obersten Befehlshaber Nachricht ba-„von zu geben: so müssen nach dem Patente der„Handlungsgeselschaft 40 Pfund Sterling für je-»de Tonne der ganze» Fracht bezahlet werden, oh-»,ne die übrigen Srrafgebühren zu rechnen, welche»der General und der Rath zu Bombay nach«Wilkühr vestsehen können. Dieses haben wir»öffentlich bekanc zu machen für gut befunden, da-

>) Lockyer p. rrq.

»mit' es von nun an zu jebermans Wissen kolb-»nien möchte. „

Mit unserer eigenhändigen Unterschrift zubkoon u. s. w. Unterzeichnetvon I Locke,

Wilh. Lee,

I. Rawlins,und Ev. Dennis l>

Durch dieses Vorrecht, von den Handlung»-schiffen der Privatpersonen Fracht und Zoll °nehmen, hat die Handlungsgeselschaft jährlich ss"ansehnliche Einkünfte bekommen.

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