5.Hauptst. 2. Aös. Von den Kriegen der Holländer in Ostindien, z z-
Friede mir Spanien geschlossen, und dabey für das Beste der Compagnie so angele«legenrlich gesorgt, daß sie, so weit es der Friede vermochte, ihrer Besitzungen eben soversichert wurden, als die Staaten selbst ihrer Jndependenz und Freiheit V). Dochwaren es die Portugiesen nicht alleine, die unter diesen Umständen litten; denn es er«ging den Engländern nicht besser. Der bürgerliche Krieg gab ihrem Commercio inIndien einen gefährlichen Streich, dessen sich ihre Nachbarn sehr Vortheilhaft bedie«neten, indem sie ihre Schiffe unter einem nichtigen Vorwande wegnahmen und ihre Fa««Dreien unter dem Schein ausplünderten, weil sie Krieg mit denen führeten, in derenGebiete sie lagen. Es ist dieses ein Punct, der hier nothwendig berühret werden mus, daMan daraus siehet, was für glückliche Umstände sich vereiniget, der holländischen ostin«bischen Compagnie Gelegenheit zu verschaffen, ihre Macht und Emfius auf eine soschleunige und bewundernswürdige Art auszubreiten. Die ausführliche Erörterungdieser Materie gehöret für einen andern Theil dieses Werkes, daher lassen wir es gegen«wartig dabey bewenden, daß wir nur noch hinzusetzen, daß, als der Tractat zwischendem Protector Dlivier Lrsmwell und den Generalstaarm geschlossen wurde, eineCommißion niedergesetzet worden, welche die zwischen beiden ostindischen Compagnienentstandenen Streitigkeiten untersuchen und beilegen solte, wobey von Seiten derEngländer eine weirlauftige Rechnung ihres erlittenen Verlustes vorgeleget wurde,die sich beinahe auf zwo Millionen und 700000 Pfund belief »). Die Holländerübergaben ihres OrteS gleichfals eine grosse Rechnung, die sie bis zu einer unermesli«chen Summe aufgeschwellcc hatten. Die beiderseitigen Schiedrichter aber bestimmetendurch ihren endlichen Schlus vom i zten August 1654, daß eine Summe von 85000Pfund an die englandssche Compagnie zur Vergütung ihres erlittenen Verlustes ausge«zahlet werden solte, und noch eine andere Summe von züiz Pfund solte nach einer indiesem Document enthaltenen Proportion an die Freunde und Erben derer ausgezahletwerden, die vor zwey und dreißig Jahren zu Amboyna waren ermordet worden a).Es wurde in diesem Tractat auch versprochen, daß die Insel psleron den Englän-dern wieder übergeben werden solte. Allein, durch eben den Kunstgrif, durch wel-ken die genaue Untersuchung der barbarischen Verstoffung der Engländer von denWvluckischen Inseln hintertrieben wurde, wurde auch die Restitution dieser Insel gehin«dert und bey Seite gesetzet. Denn Lromwell, der die Ehre gehabt hatte, diesen Ar«tikel mit in den Frieden einzurücken, lies sich auch durch gewisse Gründe bewegen,"uf die Erfüllung desselben nicht zu dringen b). Dieses war nun, es mochte dabey auch
^Nn es mit der Reputation verglichen wird, die ganz natürlich aus den Methoden er-b^Stt, dadurch sie ihre Ueberlegenheit in diesen Gegenden geoffenbaret hatten, wel,auch zu dieser Zeit kein Zügel angeleget wurde noch werden konte, ohnerachtet
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L.e Llerc Riüoirs 6-s vrovinces-urües, rvm. 2. p. 458.msrique, rum. 6. Nsrr. 2. p. 88 . «) Will.
«les Ukr klsUiyues, rvm. z. p. 274.
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