Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
389
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5-Hauptst. 2. Abs. Von den Kriegen der Holländer in Ostindien, z 89

^ern kleinen Schiffe, von welchen er funfzehenhundert Mann lauter regulaire Truppenüns Land setzte, die von erfahrnen Officieren commandiret wurden, und ausser denselben"och zweitausend andere, die aus Malrosen, so in Compagnien eingetheilet waren,und aus indianischen Truppen in holländischem Solde, aus Bougien, Lstjacassarn undEhmgueleyen, bestunden, die funfzehen bis sechzehen metallene Batteriestücken, sechsMörser, und einen Zug von vier und zwanzig Feldstücken bey sich führten; hiernächstWtten sie noch einen Fürsten des Landes mit seinen Truppen in ihrem Solde, von wel-chem sie auch einen Anspruch an diesen Ort um funfzigtausend Pagoden erkauften c).Als die Truppen einmal ans Land gesetzet worden, so verloren sie keine Zeit, sondernlangen die Belagerung mit solchem Eifer an, daß der französische Gouverneur den 6tenSeptember Chamade schlagen lies, und am achten wurde die Capitulation unterzeich-Uet, die aus dreizehen Artikeln bestund, kraft welcher man sich verglich, daß der Ortdie holländische ostindische Compagnie svlte übergeben werden; daß die Garnison mitEen militairischen Ehrenzeichen ausziehen, den indianischen Soldaten aber erlaubetWerden solte, hinzugehen wo sie wollen, und daß die Franzosen entweder gegen dasEnde dieses Jahres oder mit dem Anfang des folgenden nach Hause geschicket werdenfalten d). Als nun die Holländer pondichery in ihre Hände bekommen hatten, sobesserten und bevestigtcn sie nicht nur diese Niederlage, sondern vermehrten auch in densechs Jahren, da der Platz in ihren Händen war, die Vestungswerke dergestalt, dasseiner der schönsten und vestesten Platze an der Küste daraus ward. Sie glaubten,daß es ihnen mit diesem Platz eben so glücken würde, wie es ihnen mit denen gelungen,die sie den Portugiesen abgenommen hatten; allein, darin irrten sie sich. Dennals der ryswiklsche Friede den 2asten September 1697 unterzeichnet wurde, so wardenselben eine algemeine Clausel mit angehänget worden, daß die Plätze, welche dieWegführenden Mächte unter währendem Kriege entweder in Europa oder ausser demsel-ben einander abgenommen, wiedergegeben werden sollen, in deren Beschlus der Vestung^ndichery namentlich gedacht wurde, mit der Bestimmung, daß sie nicht geschleift,sondern in ihrem gegenwärtigen Zustande übergeben werden solle. Und Herr Mar-der wieder Gouverneur derselben ward, verglich sich mit dem holländischen Dire-kt, für die daran gewendete Kosten sechzehenkausend Pagoden zu bezahlen; so, daß dieKanzosen durch diese kurze Unterbrechung ihres Besitzes wirklich viel gewannen «) A).

Ccc z §- 222.

c) UMoire de lr tlmnpsZnie des Indes p.75. Hiiioire des Indes Win.;. P.2Z4» d) Uilioi-

re ds Ig Ooinpzznie des Indes p. 75. e) Oorps Universelle Usslomsiigue roi». 7,

psir. 2. P.Z82. Uiltvire des Indes wm. z. p. 24;. 246.

A) Dieser Tractat wurde von den Gevolmäch- --gen Krieges weggenommen worden, sollen zuSeiten Sr. allerchristlichsten Majestät »beil>en Theilen restituiret werden, in dem Zustan.-^ ° der Generalstaaten der vereinigten Pro- »de, darin sie in Ansehung ihrer Bevesrigungen"sin den rosten September 1697 unterzeich.- „gewesen, da sie erobert worden, und in Anse-. > Und der achte Artikel war folgeudergestalt ab.- „hung anderer Gebäude, in dem Zustande, darinläget worden 84): »Alle Länder, Städte, Or.- »sie sich jetzo befinden; und es soll nicht erlaubtDvwainen, Vestungen, Inseln und Herr- »seyn, sie zu schleifen oder sonst zn beschädigen;

sowol in als ausserhalb den Gkenzcn von »eS soll auch keine Vergütung für dasjenige geforr*opa, die seit dem Anfange des gegenwarti- »dert werden, was etwa vorher niedergerissen

„wor-

^ 4 ) Ismverfelle Oiplmn-ikigue wm. 7. ?. 2. p. ;8r. GupSN Ililloile des Indes Olisnwlck

Win. z p. Z44. Hiltvire de la Lompn§nie des Indes p. 7;.