400 XIII- Buch. Historie der ostindisthm Hündlungsgeselschaften.
„Sumbowen , Iap Aiko, Lartanaja, AngaSarana, LamaSrma, Sim„ga Ira, Märende, Garapaca, Maja Diaja, wambsäDrca, Wicca„Susa, Lanca wangsa, Laspa und Grnga parrra, Oberhaupt von Slkras,„die insgesamt alles frey gestanden und sich willig unterworfen haben; so ist irr Be-frachtung ihres begangenen Verbrechens und der damit verbundenen Umstände be-schlossen worden, beschließen und decretircn auch durch gegenwärtiges von Rechts we-»gen und im Namen Zhro Hochmögenden der Getteralstaaren der vereinigten Nie-„verlande, daß die gefangenen Missethäter mit Gcnehmhaltung des Generalgouvck-„neurs, Herrn Swaardekeosn, und der indianischen Sraatsräthe, arif den Platz vor„dem Citadel, wo die Missethäter pflegen hingerichtet zu werden, hingeführet, und da-„selbst den Händen des Scharfrichters übergeben werden, lind ihre Strafe in folgender„Ordnung tragen sollen. Die beiden Missethäter, Erberfeldr und Lacadra, sonst„Radmg genant, sotten an ein Kreußholz ausgestreckt gebunden, und ihnen erst ihre„rechten Hände abgehauen, nachher aber ihre Arme, Beine und Brüste mit glüenden„Eisen so lange gezwicket werden, bis das Fleisch von den Knochen weg ist. AlsdanN„sollen ihnen ihre Bäuche von unten bis oben aufgerissen, und ihnen ihre Herzen iiiö„Gesicht geschmissen werben; nachher die Köpfe abgeschlagen und auf einen Pfahl ge-„stecket, ihre Leiber aber zerrissen und den Vögelndes Himmels ausserhalb der Stadt„zu fressen gegeben werden, an einem Orte, den das Gouvernement dazu ernennen„wird. Die andern vier Missethäter, Maja praja, Sana Guta, sonst wang-„sa genant, GuraTristraundLm^ech, sollen ebensals jeglicher an ein besonderes Krcu§„gebunden, ihnen ihre rechten Hände abgehauen, ihre Arme, Hüften und Brüste tt"t„glüenden Zangen gezwicket, ihre Leiber aufgerissen, und ihre Herzen ihnen ins Gesicht„geschmissen, das übrige aber aufs Rad geflochten werden, um von den Vögeln gesteh„sen zu werden. Von den übrigen zehen Missethätern soll jeglicher auf einem Gerüste,„oder wenn auf dem Gerüste nicht Platz genug wäre, nahe bey an ein ein Kreuße beve-„stiget, und lebendig gerädert werden, ohne den Gnadenstos zu bekommen. Nachher„sollen sie auf den ordentlichen Richtsatz gebracht, auf ein Rad geflochten, und, so lach„ge als sie leben, bewachet, und wenn sie gestorben, den Vögeln des Himmels prei^„gegeben werden. Die übrigen drey, Tsmboan, Gramblek und Mikas, sind tch„zu verurtheilet, daß ein jeglicher an einen Pfahl gebunden und stranguliret werden s'"-„Ihre Leiber aber sotten nachher auf den Nichtplatz gebracht, aufs Rad geflochten„den Vögeln zu fressen gegeben werden. Wir verurtheilen zugleich diese Uebelthach
«ten April, woben alle ^Richter, bis aufCrawanger, gegenwärtig gewesen.» ^Strcngigkeit dieses Urtheils konte nur dlirch die Bewegungsursachen entschuldiget^^
wohnlich sind, und wo ein gewaltsamer Tod, wenn er nicht mit außerordentlichenständen verbunden ist, nicht geachtet wird; und endlich die Nothwendigkeit^^
Schrecken zu verursachen, als wovon die künftige Sicherheit der Eurspäer >