5.Hauptst. z.Aös. Von den Colomen der Holländer ln Indien. 477
Drt bequemer zu nrachen; allein aller angewandten Mühe ungeachtet, ist es ein sehrMittelmäßiger Aufenthalt, und hat wenig ähnliches mit ihren andern Niederlagen inE>si:ndrett. Sie sind auch sehr eingeschränket, es sey nun ihre Häuser und Magazine''H erweitern, oder einen kleinen Strand zur iandrmg für ihre Güther anzulegen; dennsie dürfen nichts baricn oder die geringste Aenderung vornehmen, ohne erst beym Otto-k>a eine Bitschrift mit einem beigefügten RiS zu übergeben, der es hernach an den Gou-verneur übersendet, so, daß zuweilen Jahr und Tag darüber hingehet, ehe sie die Er-laubnis dazu erhalten. Und dennoch wird ein besonderer Aufseher darüber bestellet, derÄcht haben mus, daß weiter nichts gebauet wird, als was nach dem approbirten RiSbewilliget worden. So gros ist die Einschränkung, die sich diejenigen müssen gefallen^ssm, die in der holländischen Factorey bleiben; welches ihr leben unangenehm genugMachet und nicht viel besser ist, als ob sie in ein Gefängnis eingesperret wären, undjwar in ein sehr enges chssängniS, wo sie viel Ungcmachlichkeit ausstehen müssen undwenig Veränderung haben. Wir wollen nun auch zusehen, wie die neuen Ankömlinge,wenn die jährliche Flotte einläuft, tractiret werden; wobey nur dieses vorläufig zu be-merken, daß keins der hieher gesendeten Schiffe an ihrem Vordertheil eine Figur oderBild haben dürfe, weil die Japanefet, da sie gesehen, daß die Holländer keine Bil-der haben, sich in ihre Köpfe setzten, daß die Bilder an den Schiffen zur Verspottungihrer Götzenbilder gereichten / daher ihnen diesen Gebrauch als eine Beleidigung ihrerReligion untersagten °). So bald sich nun die Schiffe auf der Straffe blicken lassen^!v sendet der Gouverneur verschiedene mit Japanestm besetzte, Boote an Bord,' dieihnen ihre Kanonen, das kleine Gewehr, Segel, Taue und kleine Anker in ihre Ver-wahrung nehmen. Das Schifsvolk so wol als die zur Factorey gehörige Personen wer-den auf die Insel eingesperret, es sey denn, daß sie Erlaubnis bekommen in die StadtM gehen, und auch diese wird jedesmal nur auf vier Personen eingeschränket. Dietreffe ihrer mitgebrachten Waaren werden vom japanischen Handlungsdirector bestim-met, st wie auch die Preise der Waaren, die sie gegen die ihrigen umsetzen, und derVerkauf geschiehet, wenn und wie es ihnen beliebig ist. Es ist wahr, man erlaubetihnen, den Obersten ihrer Factorey mit zween bis drey andern nach IeddS zum KaiserÄsenden; allein sie thun ihre Reise unter der Bedeckung einer japanischen Wache, dieihnen nicht erlaubet, einige Umwege zu nehmen, oder einen von den grossen Herren zu^suchen. Und binnen der Zeit ihres kurzen Aufenthalts zuIeddo sind sie eben so sehr,wo nicht noch mehr eingeschränket, wo sie sonst weiter nichts zu thun haben, als daßM ihre Geschenke an den Kaiser und an gewisse Fürsten und Grossen seines Hofes über-wichen, um den Commercientractat zu erneurcn, womit man, da es nur eine Forma-Mät ist, bald zu Stande komk. Darauf wird ihnen Befehl gegeben, wieder zurück zuwisin; und nachdem sie, fo lange sie sich da aufgehalten, beständig eine Wache um sichAhabt, so wird ihnen auch eine gegeben, die sie zurück begleitet l). Von allen Ein-Wankungen, denen der Handel der Holländer unterworfen ist, fält ihnen keine be-Wverllcher, als daß der Werth ihrer Güther mehr nicht als 38000 Taels oder i zoooo?ll>nd Sterling betragen darf; worüber sie sich bitterlich gegen die Bediente des Kar-und letztere auch gegen den Kaifen selbst beschweret haben. Die Iapanestr begeg-
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0 Rämpfer, Lhardi'n, Larrsn, Lharlevssi, G>'rcm.V-ulLrux, rom^ L. x. 2-7. SV8, -VI, Dr. Garem
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