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1 (1867) Der Produktionsprocess des Kapitals / Karl Marx ; herausgegeben von Friedrich Engels
Entstehung
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322
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liolung desselben beschränkten Thuns lind die Koncentrntion der Aufmerk- !samkeit auf diess Beschränkte lehren erfaluungsmässig den bezwecktenNutzeffekt mit geringstem Kraf aufwand erreichen. Da aber immer ver* Jsehiedne Arbeitergenerationen gleichzeitig Zusammenleben und in denscl- |bei) Manufakturen Zusammenwirken, befestigen, häufen und Übertrag' n ,sich bald die so gewonnenen technischen Kunstgriffe 48 ). Die Mann- .taktur producirt in der Timt die Virtuosität des Detailarbeiteis, indem sie 'die naturwüchsige Sonderung der Gewerbe, die sie in der Gesellschaft vor- 'fand, im Innern der Werkstatt reproducirt und systematisch zum Extremtreibt. Andrerseits entspricht ihre Verwandlung der Theilarbeit in de»Eebensberuf eines Menschen dem Trieb früherer Gesellschaften, die Ge-werbe erblich zu machen, sie in Kasten zu versteinern, oder, wo be-stimmte historische Bedingungen dem Kastenwesen widersprechende Varia-bilität des Individuums erzeugen, die Arbeitssonderung wenigstens > nZünfte zu verknöchern. Die Entstehung dieser Kasten und Zünfte folg (demselben Naturgesetz, das die Sonderung von Pflanzen und Thieren in Arte»und Unterarten regelt, nur dass auf einem gewissen Entwicklungsgrad di»Erblichkeit der Kasten oder die Ausschliesslichkeit der Zünfte als gt"sellschaftliches Gesetz dekretirt wird 29 ).Die Musiine ve»Dakka sind an Feinheit, die Kattune und andre Zeuge von Koroinauddan Pracht und Dauerhaftigkeit der Farben, niemals übertroffen worden-lind dennoch werden sie producirt ohne Kapital, Maschinerie, Theiluiif?der Arbeit, oder irgend eins der andern Mittel, die der Fabrikation 1,1

e 1 )Kasy labour is trunsmitted skill. (Tli. Hodgskin 1. c. p. 125.)

*)Auch die Künste sind ... in Aegypten zu dem gehörigen Grad vul1Vollkommenheit gediehn. Denn in diesem Lande allein dürfen die Handwerk 1 ^durchaus nicht in die Geschäfte einer andern Biirgerklassc eingreifen , sondC"hloss den nach dem Gesetz ihrem Stamme erblich zugehörigen Beruf treiben - 'Bei andern Völkern findet man, dass dio Gotverbsleutc ihre Aufmerksamkeit 11,1zu viele Gegenstände vertheilen . . . Bald versuchen sie es mit dem Landbati, b»l l Jlassen sie sieh in Handelsgeschäfte ein, bald befassen sie sieh mit zwei oder d re 'Künsten zugleich. In Freistaaten laufen sie meist in die VolksversammlungenIn Aegypten dagegen verfällt.jeder Handwerker in schwere Strafen, wenn er swin Staatsgeschiifte mischt, oder mehrere Künste zugleich treibt. So kann nid ,,!iihren Bcrufslleiss stören . . . Zudem, wie sie von ihren Vorfahren viele Keg 0 ' 1haben, sind sie eifrig darauf bedacht, noch neue Vorlheile aufzufinden. (H udorus S i c ii 1 n s: Historische Bibliothek 1. I, c. 74.)