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"ud Hoden dem Kapital einverleibt, der städtischen Industrie die nöthigeUnfall r von vogelfreiem Proletariat geschaffen.
Die durch Auflösung der feudalen Gefolgschaften und durch stoss-"eise, gewaltsame Expropriation von Grund und Boden Verjagten,
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ss vogelfreie Proletariat konnte unmöglich eben so rasch von der auf-,0 ®menden Manufaktur absorbirt werden als es auf die Welt gesetzt"'ard. Andrerseits konnten die plötzlich aus ihrer gewohnten Lebensbahntoerausgeschleuderten sich nicht ebenso plötzlich in dieDisciplin des neuen^"Standes finden. Sie verwandelten sich massenhaft in Bettler, Räuber, Va-Sabiiuden, zumTheil aus Neigung, in den meisten Fallen durch den ZwangUmstände. Ende des 15. und während des ganzen 16. Jahrli. daherlö ganz Westeuropa eine Blutgesetzgebung wider V agabun-^ a ge. Die Väter der jetzigen Arbeiterklasse wurden zunächst für die ihnenMethane Verwandlung in Vagabunden und Paupers gezüchtigt. DieGesetzgebung behandelte sie als „fr e i w i 11 i g e“ V e r b r e c h er und unter-ste, dass es von ihrem guten Willen abhängo, in den nichtlt ’ e br existirenden alten Verhältnissen fortzuarbeiten,ln England begann jene Gesetzgebung unter Heinrich VII. Heinrich VIII. , 1 530: Alte und arbeitsunfähige Bettler erhal-
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e 'ne Bettellicenz. Dagegen Auspeitschung und Einsperrung für haud-
®te Vagabunden. Sie sollen an einen Karren hinten angebunden und^‘Seisselt werden, bis das Blut von ihrem Körper strömt, dann einen Eidj w ören, zu ihrem Geburtsplatz, oder dorthin, wo sie die letzten drei^' re gewohnt, zurückzukehren und „sich an die Arbeit zu setzen“ (tohhnself to labour). Welche grausame Ironie! 27 Heinrich VIII. >. ( das vorige Statut wiederholt, aber durch neue Zusätze verschärft.^ ^Weiter Ertnppung auf Vagabundage soll die Auspeitschung wieder-Jdt Und das halbe Ohr abgeschnitten, bei dritter Recidive aber der Be-°flene als schwerer Verbrecher und Feind des Gemeinwesens hingerichtet
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Edward VI. : Ein Statut aus seinem ersten Regierungsjahr, 1547,p 0l dnet, dass wenn Jemand zu arbeiten weigert, soll er als Sklave derjjj ^°" zugeurtheilt werden, dio ihn als Müssiggänger denuncirt hat. Derhj l8 ^ 0r 8o ^ 8e ' nen Sklaven mit Ilrod und Wasser nähren, schwachem Ge-und solchen Fleischabfällen, die er passend dünkt. Er hat dasUm zu jeder auch noch so eklen Arbeit durch Auspeitschung und.
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