Band 
Erster Theil.
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Z4 Vorrede D. Baumgartens.'

Theilen, sonderlich der Naturlehre und gemischten oder angewandten Mathematik,ihren Beweis auf Versuche und Erfarungen gründen, um welche es schlecht ausse-hen würde, wenn die Beihülfe fremder Erfarungen aus den Geschichten wegfallensolte. Gottesgelerte kommen weder mit der richtigen Auslegung der heil. Schrift,ja selbst mit dem völligen Beweise und Rettung ihrer Götlichkeit gegen manche Ein«würfe, noch mit der Einsicht und Vertheidigung des gottesdienstlichen Lehrbegrifs,dessen unentberliche Einschränkungen, Kunstworte und Bekentnisse auf vorgefalle-nen Streitigkeiten beruhen; noch auch mit richtiger und gegründeter Beobachtungnötlger Kirchenverfassungen, gottesdrenstlicher Gebrauche und menschlicher Kirchen-gesetze, ohne Gebrauch der Geschichte unmöglich zurechte (zz). Rechtsgelerte aberkönnen ohne Geschichte keine Art obrigkeitlicher Gesetze richtig und erweislich auslegen,keine Streitigkeiten und Rechtshändel gemeiner Wesen und verschiedener Stände indenselben füren, die auf Verträgen, feierlichen Freiheiten und beständigen Gewonhei-ten beruhen, daraus selbst das Völkerrecht bestehet; ja noch vielweniger geschickteRathgeber öffentlicher Angelegenheit abgeben. Und da die Arzneikunst eigentlich eineauf den Menschen und dessen Gesundheit eingeschränkte Naturlehre ist: so mus es mitderselben gleiche Bewandnis haben, als oben von dieser gemeldet worden.

Hieraus lasten sich nun noch zwey Fragen leicht erörtern, und manche darüberentstandene Streitigkeiten entscheiden, oder vielmehr beilegen: sowol, welche Art derSlstone und Völkergeschichte den Vorzug der Nützlichkeit und Notwendigkeit ha-be, die alte, sonderlich der Israekten, Griechen, Römer und benachbarterVölker, oder die neuere, besonders seines eigenen Volks und Vaterlandes? als auch,in welcher Ordnung dieselbe zu erlernen, und ob dazu eine algemeine Historie un-entberlich sey?

Bey der erster» Frage mus eine gewönliche Zweideutigkeit vermieden werden.Versteht man die Nützlichkeit und Notwendigkeit, welches Verhälrnisausdrücke undBeziehungsbegriffe sind, in Absicht einzeler Leute und ihrer sowol bestirntem Lebens«art, als auch besondern Verhältnisse gegen gewisse menschliche Geselschaften: so istwol kein Zweifel, daß nicht nur verschiedenen Arten von Menschen, sonderlich Gelerten,andere Theile der Geschichte nützlicher und nötiger seyn, als die Völkergeschichte über-haupt; sondern auch andern Gelerten, ja jederman, sonderlich in öffentlichen Aem-tern, die Geschichte seines Vaterlandes und gemeinen Wesens dienlicher und oft un-entberlicher seyn, als der alten Völker. Werden aber diese besondere Einschränkun-gen und Verhältnisse beiseitgesetzt, daß gedachte Frage ihrer eigentlichen Absichtnach auf die algemeine Nutzbarkeit und Notwendigkeit gehe: so möchte es nicht schwerfallen, eben so unstreitig darzuthun, daß die alte Völkergeschichte den Vorzug behau-pten.

(z;) Von dem Nutzen und der Unentberli'ch- derKirchengeschkchte §.2, alwo auch §., einigerkeit der Kirchengeschichte, insbesondere für Gor- Grundris der achter volständiger erörterten Be-tesgelerte, habe ausfurlicher gehandelt in der schaffenheit der Geschichte vorkomt.

Einleitung des ersten Theils meines Auszugs