Band 
Erster Theil.
Seite
155
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3 Abschnit. Zeitrechnung von der Schöpfung bis zur Sündflut. izz

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den (E), komt mit den strmariramschen Zalen genau überein, die Eusebms angefüret hat <).Hieronymus aber berichtet , daß es zu seiner Zeit einige samaritümjche Abschriftengegeben, die den Mcchuselah bey der Geburt Lamechs 187 Jahr alt machen, und La-ntech bey der Geburt des Noah 182, eben so wie solches im hebräischen geschiehet.

Wolre man nun diese Zalen als die eigentlich ursprünglichen annemen; so würden zwi-schen der Schöpfung und Sündflut 1556 Jahre verflossen seyn (^): so von der hebräi-schen Rechnung nur ioo Jahre abgehet, in dem Alter Jarcds bey der Geburt Henochs.

Wolte man solchen Unterscheid aber vor ein Versehen des Abschreibers hären, der eine Zahlausgelassen und ftat 162 nur 62 geschrieben, wie vermutet worden: so würde die samari-tanijche Rechnung mit der hebräischen völlig übereinstimmen, und alle Verschiedenheitverschwinden

Es finden sich zwar noch mehrere Veränderungen in den samaritanischen Zalen,die vom Eristbis angefüret worden: weil sie aber offenbar von der Nachlässigkeit derSchreiber oder Drucker herrüren; so halten wir es unnötig, den seser damit zu belästigen.

Sicaliger wil auf das Zeugnis einer alten srincrricanistben Chronik, die am Ende einVerzeichnis der Jahre der Erzväter bis auf Mosis Zeit enthält, zwey von diesen samari-ranischen Zalen im Eusebio verbessern; indem er anstat der 6z Jahre des Alters Ma-halaleel, als er den Jlared erzeuget, 7z sehet; und anstat 67 beim Mcchuselah, als erdenLainech gezeuget, 77 annimt °). Vermittelst welcher Veränderungen er 20 Jahre mehrherausbringt bis zur Sündflut, als im Euftbio und der samaritanischen Handschrift an-getroffen werden, nemlich iz27 («). Da er aber selbst zugestehet, daß die Tafel, daraufer diese Verbesserungen gründet, verschiedene grobe und ungereimte Feier enthalte: so schei-net es unverantwortlich zu seyn, dieselbe dem übereinstimmigen Zeugnis des Eusebii undder samaritanischen Handschrift entgegen zu sehen -?).

§. 178. .

Was die 72 Dolmetscher betriff, so ist in den gemeinen Ausgaben dieser Ueberse- Verschiede!,-ßung das Alter des Mcchuselah, bey der Geburt Lamechs, von 167 Jahren: folglich die^clM^ ^ganze Summe dieses Zcitlaufs, nach solcher Rechnung, nicht mehr als 2242. Allein, aus Versetzung.

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k) in clii'vn. p. Z 4« in gusellioa. in Lsnes, e) S'cat-Fr»' in ckrsn. 6rasc, Lulebü x>. 40;.

7 ) Siehe Lkroncil. tscr.

. (C) Dieses Manuseript ist im Jahr 1404 abge- Jahre von der griechischen Rechnung weggelassenichrieben worden tzzs). worden, um die Erzälung warschcinlicher zu ma-

(D> Herr Whiston hält diese zwey Verbesserun- chen. Wodurch aufs neue würde bestätiget werden,gen genem, so durch das Zeugnis Iosephi bestäti- daß die Jahre Metbusälah bey der Geburt Lä-get werden, und folget daher dieser Rechnung in mecbs nach der griechischen Übersetzung 107 ge-seiner chronologischen Tafel lgi). Wesen folglich die ganze Summe vor der

(E) Dieses ist die Meinung des P. Tooene- Sündflut 2242.

Mine, welcher in seiner samaritanischen Zeitrech- (F) Es ist merkwürdig, daß Gcaliger, in der»ung i6;6 Jahre bis auf die Sündflut rechnet. Meinung, daß die samaritanischen Zalen nur

<>z6, B- Gvanheims Mutmassung ckron. bis auf die Geburt sToah gehen, nach derselbens^cr. prrt. r c. I<, p. 2>9 ist gar warscheinlich, daß Zeitrechnung 1947 Jahr bis zur Sündflm zälet;°le samaeiranische Zeitrechnung nach der griechi- wobey er sich aber wieder um 2s Jahre verrechnet,scheu geändert und eingerichtet worden; wie nach indem er die 620 Jahre des Lebens i 7 oah der obi-°er Sündflut noch deutlicher erhellet: da vor der gen Zal beifüget, und gar mit dem SyncelluSSmidfiut bey den acht ersten Erzvätern allezeit 100 zankt, daß er nicht gleichen Feler begangen, zr).

lzo) Siehe /»/r« !,> Sl! cgit. gopkugxinr. xrsec, Ist. ksrif. 6>8. lzi) Siehe auch Wir/?»»; küax

tvv,^rc!s reüoriligrke rrue rexl vkrke vicl leüsm, x>, rz, (zr) in rtiroa, Lrsec, Lsk-b. x. 40z.