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Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
Entstehung
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163
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ein Gedanke seyn mufs, läfst sich errathen.Ein äufseres Drilles würde nicht mit Einemder Streitenden in so fester Verbindung stehn,dufs nicht auch Er davon abzulassen vermö-gend, und darum berufen wäre. Diesmalaber ist es nicht, wie vorhin, ein Gedankein ihm selber; nicht etwas, das er alsSein Wissen, als seine Erkenntnifs sich zu-eignet: sondern ein Gedanke in dem Gegenüberstellenden ; eiii Bild, das ihm gehört,und das er entweder sich zugeeignet hat,oder in jedem Augenblick ohne Fehler sichzueignen kann. Also ein ursprüngliches Ei-genthum, dessen Möglichkeit zu bezwei-feln man nach der bisher vorgetragenenRechtslehre allen Grund hätte! In derTliat ein ursprüngliches Eigenthum; und zwardas einzige, was vollständig dafür geltenkann; denn über das vorgebliche Eigenthum,an dem eignen Leib und Leben, an Nah-rung, Platz, Wohnung, wohl gar an Mit-teln zur Geistescultur möchte derjenigeanders denken, der sich besinnt, dafs vondiesen Äußerlichkeiten abzulassen, und den

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