- l<?3
ein Gedanke seyn mufs, läfst sich errathen.Ein äufseres Drilles würde nicht mit Einemder Streitenden in so fester Verbindung stehn,dufs nicht auch Er davon abzulassen vermö-gend, und darum berufen wäre. Diesmalaber ist es nicht, wie vorhin, ein Gedankein ihm selber; nicht etwas, das er alsSein Wissen, als seine Erkenntnifs sich zu-eignet: sondern ein Gedanke in dem Gegen—überstellenden ; eiii Bild, das ihm gehört,und das er entweder sich zugeeignet hat,oder in jedem Augenblick ohne Fehler sichzueignen kann. Also ein ursprüngliches Ei-genthum, — dessen Möglichkeit zu bezwei-feln man nach der bisher vorgetragenenRechtslehre allen Grund hätte! — In derTliat ein ursprüngliches Eigenthum; und zwardas einzige, was vollständig dafür geltenkann; denn über das vorgebliche Eigenthum,an dem eignen Leib und Leben, an Nah-rung, Platz, Wohnung, wohl gar an Mit-teln zur Geistescultur — möchte derjenigeanders denken, der sich besinnt, dafs vondiesen Äußerlichkeiten abzulassen, und den
L a