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Kehren wir jetzt zurück zu dem wissen-schaftlichen Character der Bestimmungen,wodurch das Beleidigende der Lüge erkanntwird — die, indem sie Wahrheit zugleichanbietet und zurückhält, ein Recht zugleichßtiftet und verletzt: — so finden wir hierin der Nähe noch einen Gegenstand, dessenNatur ebenfalls die Verurtheilung des Streitsherbeyfuhrt, und zugleich diese Verurthei-lung auf einen der Streitenden wirft, ohneden andern dadurch zu berühren. Dafs wie-derum das Dritte, welches im Streit liegt,
zu dürfen, ja das Zutrauen selbst, welchesin wichtigen Angelegenheiten nothwendigeErkundigunsen eiuziehn möchte, wird sichdurch Falschheiten aller Art zuvückgestofsenfinden. Zwar, die Strafe liegt nahe! Wermit der Wahrheit spielt, dem glaubt mannicht. Jedoch auf allen Fall sey denen, die,aus Mangel an Geist oder an Gewissen-haftigkeit, eine handfeste Regel habenmüssen, auch hier gesagt, was die gröfslenAutoritäten bestätigen, nämlich : es giebthier nur eine Regel; diese: niemals dieWahrheit za verleugnen. Und insbeson-dere: Sich nicht in Kleinigkeiten daran zugewöhnen.