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Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
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165
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sein Bild nehmen für das was es ist, näm-lich für sein Bild. Anerkennung und Zu-eignung fallen hier beynalie in Eins. Diesgilt, auch bey schlechter auffassenden Zu-schauern , wenigstens in so weit, als sie ebenrichtig aufgefafst haben; denn freylich, voneinem eigentlichen Anspruch, als sollten siedie eingeschlichenen Fehler verbessern, unddie Pflicht guter Spiegel ganz erfüllen, darfkeine Rede seyn; höchstens würde man sichin ein klareres Licht zu stellen haben.Aber ein Misverhältnifs, ein wahrer Streitder Willen, wird entstehn, wenn in irgendeinem Zuschauer die Verkleinerungssuchtsich regt. Sey es nun, dafs er, innerlich,wider sein eignes Sehen sich auflehnt, undarbeitet, den unwillkührlich anerkanntenWerth willkührlich herabzusetzen; oder dafser die Falschheit zu Hülfe nimmt, um durchein trügerisches Licht auch Andern den wah-ren Anblick zu verderben. Was würde esbedeuten, wenn man hier die Vermeidung^ cs Streits beyden Streitenden anmuthen'M'ollte? Ursprünglich hat das Bild, \vel~