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Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
Entstehung
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169
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er es schätzt, wider seinen Willen entreifsen.So erkennt man ein Eigenlhum an Erfin-dungen, an Ideen, an literarischen Producten,an schriftlichen und mündlichen Äufserungen.So mag auch immerhin die allgemeine Vor-aussetzung erklärt werden: Kinder (in denfrühem Jahren, wo sie mehr Abbilder alsPersonen sind), seyen das Eigenlhum ihrerEltern 5 wohl gar bis zum Recht über Lebenund Tod. Aber minder und minder passendwird diese Art der Beuriheilung, je mehr dasGewicht des Stoffs wächst gegen die Form,so fern die letztre das Bild ihres Urhebersdarstellt. Einen Acker gepflügt, und besäetzu haben, mag einen Anspruch an die Früch-te, zwar nicht begründen, aber erträglichmachen; hingegen wäre es eine arge Anmaa-fsung, den festen,, beharrenden Boden selbstim Gefolge des vorübergehenden, und nochdazu wenig characteristischen, AusdrucksVon eigner Kraft und Anstrengung, an sichziehn zu wollen. Manches, was die Rechts-lehrer unter die Rubrik der Accession zubringen pflegen, mag hieinit verglichen wer-