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Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
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alle Arten, über eine äufsere Sache zu dis-poniren , aufzählen und voraussehn ? Werkennt die Fülle der Sachen, die ein ausge-dehnter Boden dem glücklichen Finden all-mählig offenbaren wird? Jener Umstandführt aufs Eigenthum, dieser zum Oceupa-tionsrecht. Damit das Überlassen erschöp-fend sey, mufs es die unendliche Mög-lichkeit des Gebrauchs einer Sache, in Ei-nen Begriff gefäfst, zuerst Einem (wenn auchnicht einem Individuum) übertragen; welchendadurch der Überlassende als Eigenthümeranerkannt: alsdann können in der Sjdiäredieses Begriffs Gränzlinien von allerley Artgezogen werden; tlieils solche, die, gleichden Sectoren eines Kreises von unendlichemHalbmesser, selbst noch eine Unendlichkeitin sich schliefsen, so z. B. bey den Rechts-verhältnissen , in denen der Eigner alle mög-liche Benutzung auf eine Zeitlang einem An-dern zugesteht; theils solche, welche einEndliches aus dem Unendlichen absondern,also eine bestimmte Art von Disposition ei-nem Andern als dem Eigner zuschreiben,