ZWEYTES CAPITEL.
Jvsdrvck der Tugend im. Handeln undLeiden. Pflicht überhaupt.
Die Tugend hält sich nicht immer zuHause; sie tritt hervor in eine fremde Welt.Was in dieser Welt sey und werde, ist ihrnicht gleichgültig. Sie kann also davon lei-den. —
Ob die Tugend handeln solle? wäreeine falsch gestellte Frage. Sie wird han-deln, wenn es Gelegenheiten giebt die ihrangemessen sind.- Schon ihre ersten Ele-mente bringen es mit sich, .Die natürlichenStrebungen aller Art , und mit ihnen dasWohlwollen, setzen sich von selbst in Wirk-samkeit. Rechtsverbindung, Lolin-, Cultur-Und Verwaltungssystem fordern auf zur Ge-schäfftigkeit. — Aber auch die Qesammt-