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Lassen die Pflichten gegen die Gesell-schaft sich denen parallel entwickeln, welchedem Einzelnen gelten?
Erstlich: die gesellschaftlichen Ideen zei-gen die Verhältnisse, worauf Wohlwollen,Recht, und Billigkeit sich beziehen, ein-wärts gekehrt, gegen das Innere der Gesell-schaft gerichtet; dagegen die nämlichen fürden Einzelnen äufsere Verhältnisse sind.
Zweytens: Niemand kann sich der Ge-sellschaft als ihr Erzieher gegenüber stellen.Vielmehr, sie erzieht den Einzelnen; der inder Folge, wenn er ihr Mitglied wird, schonin so viele Rechtsverhältnisse mit ihr ver-flochten ist, dafs er selbst die gröfste Über-
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