Buch 
Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
Entstehung
Seite
387
JPEG-Download
 

387

NEUNTES CAPITEL .

Gesellschaft , als Gegenstand der Pflichtfür ihre Glieder.

Lassen die Pflichten gegen die Gesell-schaft sich denen parallel entwickeln, welchedem Einzelnen gelten?

Erstlich: die gesellschaftlichen Ideen zei-gen die Verhältnisse, worauf Wohlwollen,Recht, und Billigkeit sich beziehen, ein-wärts gekehrt, gegen das Innere der Gesell-schaft gerichtet; dagegen die nämlichen fürden Einzelnen äufsere Verhältnisse sind.

Zweytens: Niemand kann sich der Ge-sellschaft als ihr Erzieher gegenüber stellen.Vielmehr, sie erzieht den Einzelnen; der inder Folge, wenn er ihr Mitglied wird, schonin so viele Rechtsverhältnisse mit ihr ver-flochten ist, dafs er selbst die gröfste Über-

Bb a