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Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
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legenheit des Geistes nicht frey gebrauchendarf. Sogar einem Gesetzgeber aus derFremde stünde nur eine solche Einwirkungzu, als sie einräumen möchte.

Anstatt also den Begriff der Tugend indie Gesellschaft hineinzutragen, und ihm ge-jnäfs die ursprünglichen Regungen, die ihmentsprechen, mit Kunst zu vereinigen undzu beleben: müssen die Glieder der Gesell-schaft vielmehr den Begriff, so fern er inihr vorhanden ist , selbst aufsuchen , ihngleichsam von ihr lernen, und ihm alsdann,durch Anschliefsung an das vorhandne Gan-ze, sich unterwerfen. Dazu mögen die Ein-zelnen einander auffordern.

Gleichwohl, um das fragmentarische Be-streben zur Tugend, was in einer unvoll-kommnen Gesellschaft sich vorfinden , unddessen sie sich dunkel bewufst seyn mag,auch nur zu verstehen, dazu schon bedarfder Einzelne eines bestimmten und deutli-chen Begriffs, auf welchen er jenes zurück-führen, an welchem er die Schwankungen