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3/1-3/2 (1858) Der Kanton Luzern, historisch-geographisch-statistisch geschildert : ein Hand- und Hausbuch für jedermann / von Kasimir Pfyffer
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Wie ein Erauien zum Eintritt in den geistlichen Stand befähigt,io ertheilt ein Eramcn den bishin als Hülsspricster sunktionircndendie kürzere oder längere Kompetenz auf Kuratpfrknde».

Zur Hebung des klerikalischen Lebens, wie der Wiffenschaftlich-keit und praktischen Tüchtigkeit sind im Sinne des bischöflichen Er-lasses von, 26. Jänner 1844 auch in unserm Kantone Pastoralkonferen-len eingeführt, die des Jahres drei Mal zu halten sind, und andenen alle Pastoralgeistlichen Antheil zu nehmen haben. Währendjede der verschiedenen Regiunkeln eines Kapitels in der Regel EinePastoralkonferenz bildet, hat die gesammte Kapitelsversammlnng eineTeneralpastoral-Konferenz darzustellen.

Der luzernische Klerus gehört zu dem gebildeter» der Schweiz .Zu jeder Zeit zählte er wissenschaftliche Männer in seiner Mitte.Auch die jüngste Zeit weist Männer von vorzüglicher Gelehrsamkeitund schriftstellerischer Thätigkeit auf.

8) Gottesdienstliches Leben.

Neben den Sonntagen werden im Kanton andere scchSzehn Fest->md Feiertage gehalten. Dazu kömmt noch das Fest der Kirchen-datrone, das fast in jeder Pfarrei ein verschiedenes ist; z. B. inLuzern St. Leodegar , in vielen Pfarreien St. Martin, auch Gall,Moriz, Stephan und Andere.

Wie allmählig die Zahl der Feiertage sich mehrte, so mindertesie sich wieder. Die erste Verordnung in Betreff der Verminderungder Feiertage wurde zunächst auf Betrieb des damalige» StadtpfarrersJohann Müller in Luzern 1594 erlassen, und derselben zufolge wur-den auf einmal einundzwanziggebannte" Feiertage inungcbannte"»mgcwandclt. Diese, an denen nach dem noch Pflichtigen Besuchedes Gottesdienstes knechtliche Arbeiten verrichtet werden durften,Karen: Paul! Bekehrung, Agatha, Fridolin, Markus, hl. Kreuz Er-Ündnng, zehntausend Rltter, Johann und Paul, Ulrich, Sempacher-Schlachtjahrzeittag, Margaritha, Theodul, Vigil von Leodegar , Pe-lagi, Verena, hl. Kreuzerhöhung, Gall, Allcr-Seelen, Othmar, Kon-rad, Oster- und Pfingstmittwoch. Darüber erschien im Jahr 1800der Rathsbeschluß, daß nur die hohen Feste und andere von der Kirchegebotene Feiertage, auch das Stadtpatrone»- und Kirchweihfest gehal-ten werde. Wegen der übrigen gemeinen Feiertage wurde verordnet,daß sie feiern könne wer wolle, daß man an selben Tagen die hl.Messe anhöre, nachher aber arbeiten dürfe. Im Jahr 1739 sah sichder Rath znm Beschlusse veranlaßt, daß die Pfarrer keine neuenFeiertage einführen sollen. Trotzdem blieben so viele Feiertage, daßder Bischof mit Schreiben vom 30. April 1763, begleitet von einemReskripte der Regierung vom 25. Brachmonat desselben Jahres, wie-der an 23 Feiertagen die Arbeit erlaubte, nachdem am Vormittagedie hl. Messe angehört wäre. Diese Anordnung, welche im Volkebesonders auf Anstiften der Mönche großen Widerstand fand, und das-lutherische Mandat" hieß, traf folgende bisher gefeierte Tage:Dster- und Pstngstdienstag, Matthias, Georg, hl. Kreuz-Erfindung,Maria Heimsuchung und Opferung, Magdalena, Jakob, Anna,