IV
Die mit * als kostbar oder als zunächst nur für Lehrer bestimmt,und die durch . . als ungebunden bezeichneten Werke sind in ihrer
Benutzung durch §5
4 und 5 des Reglementes beschränkt. Die mit
Anal, bezeichneten Werke sind
im Analytischen Laboratorium,
Bau. «
((
«
auf der Bauschule,
Bot. «
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«
im botanischen Garten,
Ing. «
(C
«
in der Ingenieurschule,
Les. «
«
«
im Lesezimmer als Hülfsmittel,
Mech. «
«
«
in der mechanischen Schule,
Mus. «
«
«
im naturhistorischen Museum,
Ster. «
«
«
auf der Sternwarte,
Tech. «
«
«
im technischen Laboratorium
aufgestellt; — die
mit römischen
Zahlen bezeichneten Werke endlich
sind Eigenthum der Vorlagensammlung der dieselbe Nummer tragendenAbtheilung der Schule.
4) Die zahlreichen, sehr verdankenswerthen Geschenke an die Bib-liothek welche in ein zuweilen dem Schulrathe vorgelegtes Gabenbucheingeschrieben werden, finden sich auch jeweilen in den Jahresberichtenerwähnt, welche den Programmen der Schule beigegeben werden, undbedürfen somit hier keiner weitern Anzeige. Es mag die Bemerkung ge-nügen, dass bis jetzt die verschiedenen Abtheilungen der Bibliothek durchdiese Geschenke ziemlich ungleich betroffen worden sind, und so ein-zelne, auf dem Büdget der Bibliothek gar nicht sonderlich bedachte Ab-theilungen sich dennoch als ziemlich reich erzeigen. Sollte sich Jemanddarüber ärgern, dass ein ihm besonders wichtig erscheinendes Fachdurch solche Schenkungen weniger betroffen worden ist, so ist ihmeinfach zuzurufen: Gehe hin und thue dessgleichen I
Zürich, den 3. Dezember 1858.
Prof. E. Wolf,
Bibliothekar des Polytechnikums.