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VI.
Die ,,Eeole des Ponts-et-ehaussees“
(Strassen- und Brückenschule)
und die Vereine ihrer früheren Schüler.
aj Das „Corps des Ponts-et-chaussees“.
Die dermalige Detail-Organisation des Strassen- und Brücken'Corps beruht auf einem Decrete des Präsidenten Louis Napoleon vom 13. October 1851. Zu Anfang 1880 bestand das Corps fac-tisch aus:
47 General-Inspectoren (Inspecteurs generaux des Ponts -ct-chaussees),230 Ober-Ingenieuren (Ingenieurs en chef des Ponts-et-chaussees),406 Ingenieuren (Ingenieurs ordinaires des Ponts-et-chaussees),im Ganzen also aus 683 Gliedern. Hievon waren jedoch 24 Ober-Ingenieure und 76 Ingenieure dauernd beurlaubt, also nur 583 Gliederim activen Staatsdienst. Soweit letzterer vom Staatsbauten-Ministeriumabhängt, zerfällt er in vier Dienstzweige: Strassen, Eisenbahnen,Schifffahrt und Wasserläufe (service hydraulique).
1. Das Strassenvvesen umfasst den Bau und die Erhaltung so-wohl der Reichsstrassen (je nach der Regierungsform routes royales,imperiales oder nationales benannt), als auch der auf Rechnung derDepartements laufenden routes departementales.
2. Im Eisenbahnwesen: Die Ausführung aller auf Staatskostenunternommenen Bauten, die Aufsicht über die Bauten der Privat-Gesellschaften und in Gemeinschaft mit dem Berg-Ingenieurcorps,(s. oben V. a ) die Controle über den Bahnbetrieb.
3. Bau und Erhaltung der Handels-Seehäfen, Leuchtthürme,Baken und Bojen, der Schifffahrts-Canäle, der schiff- und flossbarenFlüsse sammt der Strom- und Fischpolizei. Endlich
4. unter der Rubrik Service hydraulique: Die Aufsicht überalle übrigen Wasserläufe, deren Reinigung, Correction, industrielleVerwendung (Mühlwehre, Bewässerungen u. s. w.), Fischerei, Ent-sumpfungen, landwirtschaftliche Drainagen.
Zu diesen Dienst Verrichtungen der Strassen- und Brücken-ingenieure kommt noch das Lehramt an ihrer Fachschule und ihreDienstleistungen für andere Ministerien (services detachcs); sie sindnämlich theils gesetzlich, theils freiwillig auch noch betraut: