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nur in dcr mangelhaften Einsicht in den Organis-mus menschlicher Zwecke liegen; denn in dcr Theoriewäre im Allgemeinen das persönliche Interesse öffent-liches, das öffentliche Interesse persönliches geworden,und es bliebe nur dcr praktischen Weisheit überlassendies im Einzelnen geltend zu machen.
Die Feststellung der in einer Ncchtsgemeinschaftgeltenden Rechtsbeftimmungcn geschieht durch das Ge-setz. Die Gesammtheit der Bestimmungen welchedurch die Gesetzgebung in der Rechtsgemcinschaft an-genommen worden sind, bildet das positive Rechtderselben.
Wo sich in einer Rechtsgemeinschaft der allge-mcinmenschliche Endzweck zur Herrschaft erhoben,welcher in der Entwickelung der allgemeinen Menschen-natur durch die Entwickelung dcr Individualitäten be-steht, da kann auf der Stufe klarer Einsicht in dasmenschliche Leben das positive Recht nichts Anderessein wollen, als die Gesammtheit der Bestim-mungen zur Sicherstcllung der freien Ent-wickelung aller Individualitäten. Esistdiesdas positive Recht als verwirklichte Gerechtigkeit,durch welche jedem Individuum wahrhaft gleiches