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System der socialen Politik / von Julius Fröbel
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Die Sittlichkeit muß sich im Staate in der gönnder bestimmt abgegrenzten und rechtlich organisirrcnGesellschaft verwirklichen, die Religion als Reli-gion kann freie Gemeinschaften ohne Grenzen undohne Rechtsverhältnisse gründen, die als Kircheninnerhalb der Grenzen eines jeden Staates von diesemconstituirt werden müssen, die Wissenschaft alsTheorie endlich muß durchaus anarchisch sein undindividuell betrieben werden, und nur das besondereGeschäft ihrer Mittheilung durch die positiven An-stalten der Schule wird von jedem Staate innerhalbseiner Grenzen constituirt. Sittliche oder politischeGemeinschaften wollen sich äußerlich durch das Gesetzgeltend machen, religiöse Gemeinschaften wollennur im Glaubensbekenntniß übereinstimmen,wissenschaftliche Gemeinschaften endlich haben garkeinen Sinn, oder beziehen sich auf einen Nebenzweck,wie z. B. die Erleichterung des Studiums, die An-schaffung von Hilfsmitteln, die Mittheilung vonResultaten und Entdeckungen. Um eine Gemeinsamkeitder Ueberzeugungen ist es ihnen nicht zu thun. Nurauö der vollständigsten individuellen Freiheit undUnabhängigkeit jedes Denkers und Forschers geht