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Die Sittlichkeit muß sich im Staate in der gönnder bestimmt abgegrenzten und rechtlich organisirrcnGesellschaft verwirklichen, — die Religion als Reli-gion kann freie Gemeinschaften ohne Grenzen undohne Rechtsverhältnisse gründen, die als Kircheninnerhalb der Grenzen eines jeden Staates von diesemconstituirt werden müssen, — die Wissenschaft alsTheorie endlich muß durchaus anarchisch sein undindividuell betrieben werden, und nur das besondereGeschäft ihrer Mittheilung durch die positiven An-stalten der Schule wird von jedem Staate innerhalbseiner Grenzen constituirt. Sittliche oder politischeGemeinschaften wollen sich äußerlich durch das Gesetzgeltend machen, — religiöse Gemeinschaften wollennur im Glaubensbekenntniß übereinstimmen, —wissenschaftliche Gemeinschaften endlich haben garkeinen Sinn, oder beziehen sich auf einen Nebenzweck,wie z. B. die Erleichterung des Studiums, die An-schaffung von Hilfsmitteln, die Mittheilung vonResultaten und Entdeckungen. Um eine Gemeinsamkeitder Ueberzeugungen ist es ihnen nicht zu thun. Nurauö der vollständigsten individuellen Freiheit undUnabhängigkeit jedes Denkers und Forschers geht