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Für ein politisches Leben welches sich mit innererSicherheit und Freiheit bewegen soll, ist dieses Ver-hältniß der Folgegesetze zum Grundgesetz oder derSpecialgesetze zur Verfassung von der größten Wich-tigkeit. Die Verfassung nämlich, als Ausdruck dessittlichen Volksbcwußtscins, kann nur vom ganzenVolke selbst, die Spccialgesetzgebung, als logische Con-sequenz aus der Verbindung der Verfassungsgrund-sätze mit den Thatsachen des wirklichen Lebens, nurvon einer Behörde urtheilsfähigcr Männer unterEinfluß des Volkes ausgehen. Die Verfassung sollnicht mehr sein wollen als was das Volk ist, dieSpecialgesetze dagegen sollen mehr leisten als wasdas Volk im Ganzen jemals leisten kann. Da dieSpecialgesetze die Konsequenzen der Verfassung sind,so kommen in ihnen die Mängel der Verfassung anden Tag, und sie haben die erziehende Wirkung welcheüberall die Folgen deö menschlichen Willens haben.Strenge Konsequenz, deren nie eine große Menschen-masse fähig ist, hat also hier einen ganz besonderenWerth für den Fortschritt der gesellschaftlichen Cultur.Wird die Grenze zwischen dem Grundgesetz und denFolgegcsetzen verwischt, so muß es kommen daß die