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Dcr wahre Charakter des rechtmäßigen Eigenthums.
Das vollständige Besitzthum, das Besitzthumnämlich dessen Brauchbarkeit bis zur Erschöpfungausgebeutet werden kann, ist Eigenthum. DasEigenthum kann nicht bloß gebraucht, eö kannverbraucht werden.
Ist nun die Möglichkeit der vollständigen Aus-beutung der Brauchbarkeit eine Folge der Gewalt,so ist daS Eigenthum factischcs Eigenthum, ist siedagegen eine Folge des Rechtes, so ist es rechtliches,rechtmäßiges Eigenthum, — Eigenthum im politi-schen oder sittlichen Verstände.
Das Recht aber eristirt nur in menschlicherZwcckgcmeinschaft. Das Recht des Einzelnen be-steht nur als die Folge eines Gesammtwillens vonVielen die eine souveraine Gesellschaft bilden. SeinRecht hat der Mensch nur im Staate, — im Staatewelcher schon besteht oder im Staate welcher erstnoch gebildet werden soll. Dies gilt also auch fürdas rechtmäßige Eigenthum. Rechtmäßiges Eigen-thum ist seiner Natur nach gemeinsam wie das Recht.