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Solange die Gesellschaft erbliche Rechte der Fami-lien kennt, solange das Bedürfniß der politischenOrganisation mit so plumpen Mitteln abgefertigtwird wie mit erblichen Ständen, Kasten, Aemtern,Würden und Beschäftigungen, hat auch die Ver-erbung des Eigenthums einen Sinn der wenigstensnicht unvernünftiger ist als diese der Kindheit derPolitik angehörigen Einrichtungen. Sowie aber ausdem genealogischen Mysticismus sich das Individuumfrei zu machen anfängt, verschwindet die wenige Ver-nunft welche in dem Princip der Gütervererbungallenfalls gefunden werden konnte, und es bleibt mitdiesem Princip nichts übrig als die Brutalität desUnverstandes und des Zufalles. Die Republicaneraller Zeiten und Länder eifern gegen die Erblichkeitder politischen Gewalt, aber daß diese aus dem glei-chen Principe folgt aus welchem die Erblichkeit desEigenthumes oder Vermögens sich ergibt, oder daßman nicht die Anwendung des gleichen Principesdas eine Mal unvernünftig das andere Mal ver-nünftig nennen kann — dies scheint weniger ein-gesehen zu werden als nöthig ist. Solange manüberhaupt die Vererblichkeit der Güter anerkennt,