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System der socialen Politik / von Julius Fröbel
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3) Die physische Unfähigkeit zur Arbeit.

4) Die moralische Unfähigkeit zur praktischen Frei-heit überhaupt.

5) Die intellectuelle Unfähigkeit zur vernünftigenThätigkeit.

6) Die Unzulänglichkeit des Urtheiles bei unrei-fem Alter.

Im Verhältniß der ökonomischen Selbstän-digkeit steht der welcher mit Hilfe eines in Lehenempfangenen Vermögens ein unabhängiges Geschäftirgend einer Art, oder eine Gesammtheit von Zweckenfür eigne Rechnung betreibt. Er arbeitet nach eige-nem Gutdünken zu seinem und der Gesellschaft Vor-theil, oder wenn er sich irrt zum Nachtheilbeider. Die ökonomische Organisation des Staates,welcher von der erfolgreichen Thätigkeit seine Steuernzieht und zuletzt die thöricht aufgehäuften Schätzeeines Geizigen erbt, sorgt dafür daß diese freie Stel-lung nicht zum Schaden Aller gebraucht werden kann,und sorgt auch dafür daß der welcher in seinemGeschäftsbetriebe unglücklich war, nicht verloren ist.

Die Uncrläßlichkeit der Arbeiten welche von Ein-zelnen für das Gemeinwesen verrichtet werden müssen,