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System der socialen Politik / von Julius Fröbel
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14. Capitel .

Die ökonomische Emancipation des Weibes.

Die ökonomische Emancipation des Weibes istdie Grundbedingung seiner sittlichen und politischen,und als solche ist sie selbst eine sittliche und politi-sche Forderung. Das Weib soll also an allen be-freienden Wirkungen einer vernünftigen ökonomischenOrganisation der Gesellschaft vollständigen Antheilhaben, vor Allem aber dem Manne gegenüber un-ter allen Umständen ökonomisch frei sein. DasWeib muß, wenn es seine Kräfte zulassen, für eigneRechnung jedes Geschäft betreiben, jeden persönlichenZweck verfolgen, und dazu daö nöthige selbstständigeVermögen fordern können. Es muß also nament-lich ökonomisch frei sein von der Vormundschaftdes Mannes. Die Gemeinsamkeit dcr Oekonomie miteinem geliebten Manne muß dem freien Willen über-lassen bleiben, und Ehevcrträge welche diese Freiheitfür immer vergeben wollten, müssen ungiltig sein. Istdas Weib als Mutter unfähig andere Arbeiten alsdie der Erziehung und Pflege ihrer Kinder zu ver-richten, so muß es Ansprüche auf eine entsprechende