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»ach der feierlichen Verkündigung dieses Fluches löschte die Kircheihre Kerzen »nd kehrte ihre Fackel in»; der Bischof aber, welcherdiese Ceremonie eingeführt hatte, wurde an den Thoren von Lansanneermordet nud die Wegtagerungcn fpervasions) hatten nicht auf-gehört.
Da dtc Bischöfe beständig mit Savohcn im Streite lagen, somussten ste öfter das Schwert als den Krnnnnstab in der Hand füh-ren; sie waren in der Grafschaft die natürlichen Häupter des Adels,der die anschwellende Macht SavopenS von sich zurückstieß. Gegen dieRäubereien der Savopcr befestigten sie St. Pier; allein das auf-gehende Gestirn verdunkelte bald das der Prälaten.
Bürgerliche Sitte».
Aus der lic-ue müsse (V, 257) mag man vernehmen, aufwelche Welse Peter von Savoiicn sich nach einander der Lehen desWaatlandes bemächtigte, indem er sich dazu bald des Goldes, balddes Eisens bediente, wie dies auch jenes Kleid, „halb aus Seide undGold, halb Panzerhemd", andeutete, in dem er vor dem Kaiser er-schien. Peter kam zuerst auf den Gedanken, eine Schaar Söldlingein seinen Dienst zn nehmen; es waren Jtaliäner und Engländer, dienicht, wie die Lehcnsnülizen, unter beschränkten Bedingungen und inengen Gränzen dienten. Als das Land sein war, begriff er, dass eres leichter durch eine gute Verwaltung als durch Festen bewahrenwürde, und ein neuer Karl der Große , berief er alle im Lande be-stehenden Gewalten zn sich, sowol die sich hebenden Städte als dieniächligcn LehenShäuscr. Er versammelte Beider Stellvertreter, stütztesich auf ihre Zustimmung und bildete anS den mannigfach zertheiltenGliedern einen Körper. Auch wird von dieser Zeit an öfters deswaatländischc» Vaterlandes Erwähnung gethan. Peter setztein die Schlösser Bnrgvögte (clncleleüirs), die zugleich Richter undBefehlshaber waren, »nd an ihre Spitze einen Landvogt. Den kirch-lichen Freiheiten zeichnete er Schranken vor und achtete dabei die al-ten Gewohnheiten des Landes.
Die Sitten waren gewaltthätig und die Strafen grausam. DieKirche hatte zwar den gerichtlichen Zwelkampf durch die aus demrömischen Gesetze entlehnten RechtSgcbränche verdrängt: allein eSmischte sich immer noch eine gewisse Wildheit darein. Die Folter,die Rom nur gegen Sklaven anwandte, war nun das strafrechtlicheVerfahren, dessen man sich allgemein zur Ermittelung der Wahrheitbediente. Diebstahl, Beschimpfung und Meineid wurden mit einerBuße von M Solid! bestraft, und wenn der Bernrthcllte zahlnngs-nnsähig war, so schnitt man ihm eine Hand, einen Fuß, die Naseoder ein Ohr ab. Indessen giebt es kaum ein Beispiel von der An-wendung dieser Strafen im Waatlande, das sich zn allen Zeiten ver-glcichungswcise durch die Milde seiner Sitten auszeichnete. Die Ker--ker waren überall dunkle und feuchte Gruben, worin der Gefangenemit einer Kette an die Mauer gebunden wurde.
Der Gras Peter wollte, daß die Prozesse der Bauern, Wittwen,Waisen, Fremden, Reisenden und aller Elenden von seinen Richter»und nicht von denjenigen der Lehcnsherren beurtheilt und Alles ohne