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Zehnter Band. Der Weltverkehr und seine Mittel. Zweiter Teil: Geistiger Verkehr.
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10 Posten und Postwesen.

der Reichsregierung dehnten sich dann die taxisschen Posten immer weiter aus, so daßihre Postwagen und Postreiter bis nach Italien und Frankreich hinein verkehrten. DieReiter mit ihrem welschen Namen oavaiisro oder ollsvalier wurden vom oberdeutschenPublikum bald in „Schwaiger" umgetauft, woraus später „Schwager" entstand, eineBezeichnung, welche für „Postillon" bei uns noch heute gang und gäbe ist. ImJahre 1615 wurde der später zum Reichsgrafen ernannte Baron Lamoral von Taxis vom Kaiser Matthias mit dem General-Oberstpostmeisteramte im Reiche belehnt. Derweiteren Ausbreitung der Reichsposten setzten mehrere Städte, darunter Nürnberg, Frank-furt a. M., Köln, Bremen heftigen Widerstand entgegen, welchen Lamoral von Taxisnur dadurch zu brechen vermochte, daß er das Versprechen gab, er wolle durch seine Post-einrichtungen ihren hergebrachten Privilegien in keiner Meise zu nahe treten, vielmehrnur den Handel und Verkehr befördern. So kam es denn, daß neben den neu eingeführten

taxisschen Posten auch das städtischeBotenwesen fortbestand und sich nochlange Zeit erhielt. Am meisten aberwurde die Entwickelung der Reichs-posten durch die Errichtung landes-herrlicher Posten gehemmt. Bon vorn-herein hatten die Kaiser die Reichs-posten von ihren österreichischen Landenausgeschlossen und für die letztereneine eigene Postverwaltung eingesetzt.Dem hiermit gegebenen Beispiele folg-ten die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen sowie die Herzöge vonBraunschweig - Lüneburg, Mecklenburg und andere Fürsten , indem sie eigenePosten in ihren Landen errichteten undtrotz entgegengesetzter kaiserlicher Ver-ordnungen mit Eifer und Erfolg be-müht waren, die Posten der Grafenvon Taxis von ihren Gebieten fern-zuhalten. Insbesondere trat der GroßeKurfürst, Friedrich Wilhelm von Bran-denburg, dem Verlangen des Grafenvon'Taxis, die Reichsposten in seinenLanden zuzulassen, mit großer Ent-schiedenheit entgegen, was zur Folge hatte, daß er mit ähnlichen Anträgen nicht mehrbehelligt wurde.

Der Streit um die Berechtigung, Posten anzulegen und zu unterhalten, welcheeinerseits für ein Reservatrecht des Kaisers erklärt, anderseits von den Landesherrenund freien Reichsstädten in Anspruch genommen wurde, dauerte jahrhundertelang undward zeitweise mit großer Heftigkeit geführt, wobei es mitunter sogar zwischen den Be-diensteten der streitenden Parteien zu Thätlichkeiten kam. Trotz der sehr ins Gewichtfallenden kaiserlichen Unterstützung war die taxissche Verwaltung doch nicht immer imstände ihre Ansichten und Pläne durchzusetzen, mußte sich vielmehr zu dem Zugeständnissebequemen, daß einzelne Fürsten und Reichsstädte befugt sein sollten, innerhalb ihrer eigenenLandesgrenzen Posten einzurichten. Die Herstellung postalischer Verbindungen zwischenden verschiedenen Ländergebieten in Deutschland sollte aber ausschließlich den Reichs-posten vorbehalten bleiben. Demnngeachtet ließen die meisten Landesherren und freienStädte, die ein eigenes Postwesen besaßen, ihre Posten auch auf andere Gebiete übergreifen.Es gehörte demnach gar nicht zu den Seltenheiten, daß in einem und demselben Landeder Postdienst von verschiedenen Verwaltungen wahrgenommen wurde; namentlich war

5. Postfußdote aus dem 17. Jahrhundert.(Nach einem Nürnberger fliegenden Blatte.)