Postwejen im Mittelalter. Das ältere deutsche Postwesen. 9
st^reslau, Bremen, Braunschweig, Lübeck, Rostock, Stettin, Danzig, Königsberg i. Pr.,^lga u. s. w. Diese sowie die nachher ausgekommenen Lohnkutschen, welche zur Meß-zeit von einem Orte zum anderen fuhren, waren die Vorläufer unserer postalischen Ein-richtungen in Deutschland . An einen regelmäßigen Gang der Botenpostzüge und an einIneinandergreifen derselben durch Herstellung von Anschlüssen zwischen ihnen war jedochzu jener Zeit noch nicht zu denken. Man mußte sich eben behelfen, so gut es ging, undes ging, solange das Bedürfnis bessere Verkehrsmittel nicht erheischte.
Gründung des älteren deutschen Postwesens. Der Familie Taxis gebührtdas Verdienst, zuerst in Deutschland zu jedermanns Gebrauch größere Postknrse errichtet,sie miteinander in Zusammenhang gebracht, sowie eine schnelle und regelmäßige Beförderungauf denselben hergestellt zu haben. Nachdem schon Kaiser Friedrich III. in seinem italie-nischen Kriege durch den aus Italien stammenden Edelmann Roger von Taxis (Ober-jägermeister der Grasschaft Tirol)zur Überbringung von Nach-richten uniformierte Reitboteneingeführt hatte, entstand eineregelmäßige, dem gesamten Ver-kehr dienende Reichspost zu An-sang des 16. Jahrhunderts. Siewar aber keine Staatsanstalt,sondern lediglich ein Privat-unternehmen, das mit Genehmi-gung des Kaisers Maximilian I. von Franz von Taxis ge-gründet wurde. Dieser legte umdas Jahr 1505 einen Postkurszwischen Brüssel und Wien überSpeier und Augsburg au, wel-cher gewissermaßen den Grund-stock der taxisschen Postanlagenbildete, an den sich dann späterweitere Kurse anschlössen. Demkaiserlichen Postmeister lag diepünktliche, unentgeltliche Beför-derung sämtlicher kaiserlichenDepeschen ob unter der Gegen-gewähr des erblichen Eigentums-rechts der zu jenem Zwecke errichteten, allgemeinem Gebrauche offen gehaltenen Anstalt.
Um die Reichsposten in ihrer die Erleichterung des Verkehrs bezweckenden Wirksamkeitkräftig zu unterstützen, wurden ihnen vom Kaiser verschiedene Vorrechte eingeräumt. Sodursten z.B. die Vorsteher der Postanstalten zu persönlichen bürgerlichenDienstleistungen nichtherangezogen werden. Die Postboten waren unverletzlich, von der Entrichtung vonZollen und Wegegeldern befreit und genossen außerdem mancherlei andere Gerechtsame.
War man auch anfangs darüber im Zweifel, ob der Unternehmer bei dem Geschäfteseine Rechnung finden werde, so lehrte doch die Erfahrung bald, daß er sich damit eineergiebige Quelle reichlichen Gewinns erschlossen hatte, denn die Vorzüge der Schnelligkeitund Sicherheit, welche die neue Einrichtung gegen das übliche Botenwesen darbot, brachtenrhr bald Anerkennung und dem Unternehmer erhöhte Einnahme. Die folgenden Kaiserbestätigten die allerdings vielfach bestrittenen Privilegien der Familie Taxis. KaiserRudolf erteilte 1595 Leonhard von Taxis das Patent als „Reichs-General-Oberst-postmeister" und ließ zum Zwecke der Unterdrückung der Neben-, Metzger- und Poten-tsten, welche den Reichsposten erheblichen Abbruch thaten und deren gedeihliche Ent-wickelung beeinträchtigten, verschiedene Mandate ergehen. Unter dem mächtigen Schutze
Lamorol von TaFis, Ueichs-Generaipostmeister.