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Zehnter Band. Der Weltverkehr und seine Mittel. Zweiter Teil: Geistiger Verkehr.
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Posten und Postwesen.

Schritt zu thun und damit der deutschen Einheit ein Opfer zu bringen, das von derHandels- und Verkehrswelt schon lange ersehnt worden ist und mit großer Befriedigungaufgenommen werden würde.

Die neue deutsche Rcichspvst ist bisher nach volkswirtschaftlichen Grundsätzen ge-leitet worden. Ihre Ziele waren nicht vorzugsweise auf den Gelderwerb gerichtet, viel-mehr war bei allen ihren Anlagen und Einrichtungen in erster Linie die Bedürsnisfragemaßgebend. Wir glauben uns der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß auch fernerhin diegleichen Grundsätze zur Anwendung kommen werden. An den Vorteilen, welche diejetzige Reichspost zur Unterhaltung und Erleichterung des Verkehrs bietet, nehmen alleSchichten der Bevölkerung in den Städten wie auf dem Lande teil. Ihre Überschüsse

fließen nicht in den Säckel eineseinzelnen, sondern werden zurBestreitung der Ausgaben desReichs mit verwendet, kommenalso mittelbarallenAngehörigendes Reichs-Postgebietes zu gute.

Wenn die Post jetzt ziem-lich hohe Überschüsse zur Reichs-Hauptkasse abliefert, so stehtdas mit obigen Ausführungendurchaus nicht im Widersprüche.Diese Überschüsse rühren näm-lich größtenteils von den un-entgeltlichen Leistungen derEisenbahnen für die Post her(s. Seite 62), sie würden sehrzusammenschrumpfen, wenn diefreie Benutzung der Eisen-bahnen durch die Post für einegroße Anzahl ihrer Sendungenaufhörte.

Die obere Leitung desReichspvstwesens wurde denbewährten Händen des General-postamts in Berlin anvertraut,an dessen Spitze seit 1870 derGeneralpostdirektor Stephanstand. Die großartigen Lei-stungen, welche wir diesem ersten Leiter der deutschen Rcichspvst verdanken, sichern ihinfür alle Zeiten einen hervorragenden Platz in der Kulturgeschichte. Er hat es wie keinanderer verstanden, seine gediegenen Fachkenntnisse und seine langjährigen Erfahrungenauf dem Gebiete des Postwesens in geistreichster Weise und mit außergewöhnlicher That-kraft zum allgemeinen Besten glänzend zu verwerten.

Durch die Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reichs und über das Post-taxwesen des Teutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 fanden die rechtlichen Verhältnisseder Post und die Portvtaxen eine ähnliche Regelung wie unter der Herrschaft des Nord-deutschen Bundes . 1873 wurde die Reform des „Post-Pakettarifs" ins Werk gesetzt,deren Durchführung zur Belebung des kleinen Warenverkehrs und zur Hebung des Volks-wohlstandes außerordentlich viel beigetragen hat. Nach der am 1. Januar 1874 ein-geführten Taxe wird innerhalb Deutschlands ein Paket bis zum Gewichte von 5 Ic§ imUmkreise von 10 Meilen für 25 Pfennig und auf alle größeren Entfernungen für denbilligen Preis von 50 Pfennig durch die Post befördert. Dieser niedrige Portosatz er-möglicht es jedem, seinen Bedarf an Waren in kleinen Mengen selbst auf große Ent-

SS. Staatssekretär des Neichspostamts vr. von Stephan.