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Postzeitungswesen.
Beförderung der Zeitungen vom Verlagsorte nach den Absatzorten und die Verteilungder einzelnen Nummern sowie die Einziehung der Abonnementsgelder und die Zahlungderselben an den Verleger. In den Vereinigten Staaten befaßt sich die Post gar nichtmit Abonnementsannahmen und dem Austragen von Zeitungen; vielmehr werden letztereunter Streifband versandt oder, namentlich die großen täglich erscheinenden, in Massedurch die vorhin erwähnten Expreßanstalten an Agenten in benachbarte Städte geschicktund daselbst mit einem mäßigen Aufschlag für Fracht und Trägerlohn verkauft. Beider großen Bedeutung des heutigen Zcitnngswesens fällt der Post sicher die Ausgabezu, die Zeitungen möglichst wohlfeil zu befördern, damit jedermann, namentlich auch derUnbemittelte, sein Bedürfnis nach Zeitnngslektüre befriedigen kann. Dieser Aufgabe ent-sprechen jedoch unsere Posten noch nicht überall und nicht genügend. Bei dem inter-nationalen Zeitungsverkehr tritt für politische Blätter ein Postanfschlag ein, welcher
88. Dcr IeitungsverpackungssalN im Icitungspastmnt ru Lcippg.
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sich auf 100 Prozent belaufen kann und das Aufkommen einer wohlfeilen politischenPresse ganz außerordentlich erschwert. Dies ist um so weniger gerechtfertigt, als dieTeilnahme des Volkes an den öffentlichen Angelegenheiten mittels Benutzung der inter-nationalen Zeitungspresse grundsätzlich erleichtert werden sollte; denn ein wohlunter-richtetes Volk ist an und für sich einsichtsvoller und verläßlicher als die unwissendeMasse. Zur Hebung des Zeitungsverkehrs wie der Volksbildung überhaupt ist eine ent-sprechende Ermäßigung der Speditionsgebühren im Verkehr mit dem Auslande dringenderforderlich.
Um dem Publikum für den Bezug ausländischer Zeitungen vorteilhaftere Bedingungenzu verschaffen, wurde aus dem Weltpostkongresse zu Wien 1891 zwischen Deutschland ,Österreich-Ungarn, Belgien, der Schweiz, Dänemark, Schweden, Norwegen und mehrerenanderen Staaten eine Übereinkunft getroffen, wonach der internationale Zeitungsdienstin ähnlicher Weise wie der im Inneren Deutschlands wahrgenommen werden soll. DemÜbereinkommen, das am 1. Juli 1892 in Kraft getreten ist, haben sich leider England,Frankreich, Italien, die Vereinigten Staaten von Amerika u. a. noch nicht angeschlossen.Daß dies baldigst geschehe, ist im Interesse der weiteren Förderung des internationalenZeitungsverkehrs sehr zu wünschen.
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