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bot der BundeSrath zu den wenigen Truppen, die an der Grenze von Basel und Aargau standen,noch 3 Bataillone Infanterie und 2 Kompagnieen Scharfschützen auf, ernannte den Herrn Raths-Herrn Stäheli von Basel zum Grenzkommissär, die Obersten Kurz und Müller zu Brigadiers, OberstGmür zum Divisionskommandanten der aufgestellten Truppen.
Den 4. Juli meldete das Stadtamt Karlsruhe der hiesigen Regierung, daß die revolutionäreRegierung in den letzten Tagen ihres Vcrweilens daselbst Gelder und Staatspapiere auS dengroßherzoglichen Kassen erhoben habe, und verlangte Verbringnng der Gelder und Ueberwachungder Flüchtlinge, worauf der Polizeirath angewiesen wurde, hervorragende Betheiligte, insofern sieden Kanton Zürich betreten, im Sinne des GesucheS zu überwachen, Staatsgelder rc. in Beschlagzu nehmen. — Da Herr Kommissär Benz berichtete, daß Brentano, Ziegler und Thibaut sich nochin Feuerthalcn befinden (von wo auS ersterer in einem gedruckten Sendschreiben verschiedene andereMitglieder der revolutionären badischen Regierung greller Vergehen beschuldigte), so ertheilte derRegierungsrath Anweisung, daß Brentano sich von dort zu entfernen habe.
Die Berichte, welche an den Kommissär, Herrn Benz, einlangten, bestimmten ihn, die Statt-halter der an das badische Gebiet angrenzenden Bezirke Andelfingen, Bülach und Regensberg zubesammeln und denselben folgende Instruktion zu ertheilen, womit sich (am 6.) der Regierungsratheinverstanden erklärte: 1) Die Statthalterämter sind angewiesen, durch zuverlässige, verständigeLeute möglichst genaue Berichte über die Bewegungen der badischen Armee einzuziehen und dieselbenungesäumt direkt an das Kommissariat abgehen zu lassen. 2) DaS Statthalteramt Regenöberg istbeauftragt, mit den aargauischen Grenzbehörden sich in Verbindung zu setzen, um im Fall derGefahr übereinstimmend handeln zu können. 3) Mit Bezug auf Jnstradirung der Flüchtlinge sollendie Grenzgemeinden angehalten werden, zu Entwaffnung, Aufnahme von Verzeichnissen und Be-zeichnung der abgenommenen Waffen, 4) militärische Begleitung in die Kaserne zu Zürich , 5) Lauf-pässe für die Transporte, 6) Einquartierung und Verpflegung von Flüchtlingen ohne Subsistenz-mittel. Aermcre Leute sollen dabei möglichst verschont bleiben. Im Falle dringender Gefahr sinddie GemeindSprasidenten ermächtigt, ihre waffenfähige Mannschaft aufs Piket zu stellen.
Am 5. Juli antwortete der Bundesrath der hiesigen Regierung, er sei noch nicht im Fall,einen besondern Kommissär in den Kanton Zürich zu senden, Herr Benz möchte daher beauftragtwerden, sich mit dem eidgenössischen Kommissär in Basel, so wie nöthigenfalls mit dem zu Schaff-hausen kommandirenden Brigadier, Oberst Müller, in Verbindung zu setzen.
Den 6. Juli wurde die sämmtliche Mannschaft in den Gemeinden Eglisau , Rafz, Wyl,Wasterkingcn und Hüntwangen aufgefordert, sich bereit zu halten, und es wurden daselbst und aufdem Hofe Buchenloh Wachtposten ausgestellt.
Am 7. Juli beschloß der Regierungsrath, Waffenankäufe und Uebertritl Bewaffneter ins Badischezu verbieten. — An diesem Abend langte mit einem Dampfboot eine Kompagnie Scharfschützenvon Schwyz zu Zürich an (die ersten Truppen aus den Sonderbundskantonen seit dem Sonder-dundskrieg). Sie wurden in Enge einquartiert und marschirten am folgenden Tage nach Eglisau .
Sonntags den 8. Juli vernahm der Kommissär, Herr Benz, von Flüchtlingen, die nachFeuerthalcn kamen, daß die badische Armee unter Sigel von Stühlingcn aufgebrochen sei und gegenThäingen u. s. f. marschire, worauf er sofort nach EgliSau reiste. In Lottstetten und Jestetten war damals Alles noch ganz ruhig und Niemand hatte eine Ahnung, daß die fliehende Armee
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