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von seiner Stelle als Mitgliev des schweizerischen Stänverathes entlassen, am 30. der geprüfte Ge-setzesentwurs betreffend Bildung der zürcherischen Geschwornenliste für die eidgenössische StrasrechtS-pflege zum Gesetze erhoben, zufolge dessen im Kanton auf je 1000 Einwohner ein Geschwornerernannt und dieselben kirchgemeindsweise gewählt werden, jede Kirchgemcinve aber wenigstens einensolchen haben soll. Als stimmberechtigt werden durch das Gesetz erklärt alle im Kanton wohnendenSchweizerbürger, die das 20ste Jahr zurückgelegt haben, mit den bereits gesetzlich festgestellten Aus-nahmen. Jeder Stimmberechtigte ist zugleich auch wählbar, mit Ausschluß einer Anzahl Bcamtungen,der Geistlichen und Polizeiangestellten. Jeder, der zum Geschwornen ernannt wird, ist verpflichtet,dem an ihn gerichteten Rufe Folge zu leisten, mit einigen Ausnahmen, die durch Alter, körperlichenZustand rc. bedingt sind. Jeweilen mit dem Ablauf der dreijährigen Amtsdauer des Bundesgerichtstritt auch die Geschworncnliste außer Kraft und ist eine neue durch frische Wahlen zu bilden. —Zum Mitglied des schweizerischen Ständerathes wurde mit 86 von 109 Stimmen Herr Kantons-fürsprech Dr. Pestalutz, wohnhaft in Winterthur , gewählt.
Am 31. wies der Regierungsrath das Gesuch des deutschen Flüchtlings Metternich um Ver-schiebung der Ausweisung ab. Zu dieser Zeit bestand das hiesige Flüchtlingsdepot noch aus 460Mann. Der Bundesrath beschloß mit Rücksicht auf die befriedigenden Zustände im Innern und nachaußen eine weitere Reduktion der Truppen auf 2 Bataillone Infanterie und 2 Kompagnien Scharf-schützen .
Am 7. September befanden sich unsere noch im Felde stehenden Truppen die Scharfschützen-kompagnie Huber zu Kreuzlingen und das Bataillon Bruppacher von Schaffhausen dem Rhein ent-lang bis Zurzach .
Nachdem der Bundcsrath auch noch die letzten Truppen entlassen hatte, traf das BataillonBruppacher und die Scharfschützenkompagnie Huber in Begleit des Luzerner Bataillons Boßhardund der Nidwalder Scharfschützenkompagnie Wyrsch am 19. zu Zürich ein und letztere marschirtenam folgenden Tag weiter.
Den 23. Sept. wurde im zweiten eidgenössischen Kreis bei Anwesenheit von 889 (von 13,436)Stimmberechtigten mit 639 Stimmen zum Mitglied des Nationalrathes Herr Bezirksrichter Stadt-mann von Grüningen gewählt, im vierten Wahlkreis ergab sich kein absolutes Mehr.
Am 29. beschloß der Regierungsralh an Bayern die von Flüchtlingen eingebrachten ihm ge-hörenden 130 Gewehre, 50 Seitengewehre, 19 Patrontaschen und 20 Säbel zu ertradiren, vonBaden besaß man 4808 Gewehre, 2499 Säbel, 4141 Patrontaschen und 640 Säbelkuppel.
Den 30. wurde im vierten eidgenössischen Wahlkreise von 1203 anwesenden Stimmberechtig-ten mit 906 zum Mitglied des Nationalrathes gewählt Herr Statthalter Ryffel in Regcnsberg.
Am 9. Oktober befanden sich noch 009 deutsche Flüchtlinge im Kanton, — den 18. beschloßder Regierungsralh, alles noch hier befindliche von deutschen Flüchtlingen eingebrachte Kriegsma-terial gegen Bezahlung der 12,676 Fr. 78 Rp. betragenden Kosten für Empfangnahmc, Transport,Bewachung und Reparatur desselben an den badischen Abgeordneten von Faber aushinzugeben, mitAusnahme des der Reichsgewalt gehörenden, und es wurde nun im Laufe der Woche dasselbevon unsern Trainsoldaten in Begleitung von Offizieren in verschiedenen Transporten nach Rheinauabgeführt und dort von den Preußen zu Handen Badens in Empfang genommen.
Am 23. Oktober versammelte sich der Große Rath zu seiner ordentlichen Herbstsitzung. Der ge-