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des Bedürfnisses aus sämmtlichen Gemeinden einzuziehen und zwei ihrer Mitglieder in die östlichenBezirke abzuordnen, um von nähere Erkundigungen einzuziehen. Die Lage dieser Gegenden wurdein dem betreffenden Berichte düster dargestellt, indem gemeldet ward, in diesen Berggegendcn stehendie Bodencrzeugnisse in keinem Verhältniß mit der Bevölkerung, daher sogar in gewöhnlichen ZeitenEinfuhr nöthig sei. Die damalige theilweise Verdienstlosigkeit aber und der durch die Karloffelkrank-heik herbeigeführte Lebensmittelmangel haben das Mißverhältniß in sehr bedeutendem Maße gesteigert,so daß außerordentliche Maßregeln angewendet werden müssen. Die Kantonalarmcnpflege betrachteteUnterstützung durch Lebensmittel und zwar an Mais als das zweckmäßigste Mittel und theilte dieGemeinden mit Bezug auf ihre Nnterstützungsbedürftigkeit in zwei Klassen. In die erste Klasse, dieeiner umfassenden Unterstützung bedurften, wurden gereiht: Sternenbcrg, Bäretschweil, Fischenthal ,Bauma und Wald, in die zweite: Mönchaltorf, Weißlingen, Wildbcrg, Hittnau und Rümlang. An dieseGemeinden wurde vom April bis Ende Juli Mais für eine Summe von 3000 Frkn. ausgetheilt.
Nachdem die Kartoffelernte im Jahr 1846 zum zweiten Mal mißrathcn war, ergab sich beieiner abermaligen Untersuchung der Lage der Gemeinden in den östlichen Gegenden des Kantons,daß nicht nur die Almosengenösstgen neuerdings außerordentlicher Unterstützung bedürfen, sonderndaß auch diejenige Klasse, welche in gewöhnlichen Zeiten mit ihrer Hände Arbeit zureichende Mittelzur Subsistenz fände, unter den obwaltenden Umständen kräftige Unterstützung nöthig habe. Es wurdedaher am 22. Februar 1847 beschlossen, ein Kantonalhülfskomite zu bilden, mit dem Zweck,Gaben zu Unterstützung derjenigen Landesgegenden, die am meisten unter dem Druck der Zeitum-stände leiden, zu sammeln und solche auf entsprechende Weise zu verwenden. Dasselbe ordnete eineLiebessteuer an, deren Ertrag oben Seite 31 angegeben ist. Die Kantonalarmcnpflege beschäftigtesich, während das Konnte die Unterstützung der bedürftigen aber nicht almosengenösstgen Klasse insAuge faßte, mit den Almosengenösstgen, und den vereinten Bestrebungen beider gelang es, die Notherträglich zu machen, und während in fast allen Staaten Europa's dieselbe zu Erzessen führte, bliebbei uns der gesetzliche Zustand ungestört. Aus dem der Armenpflege bewilligten außerordentlichenKredit von 30,000 Frkn. wurden vom Januar an bis August 1847 vierzig Gemeinden mit mehrals 1400 Zentner Mais unterstützt, so zwar, daß die Errichtung von Suppenanstalten als Bedin-gung festgestellt wurde. Solche wurden in 15 Gemeinden der östlichen Bezirke und zwar oft in einerund derselben Gemeinde mehrere errichtet, wodurch der beabsichtigte Zweck so erreicht wurde, daßwenigstens Niemand an Hunger noch an den Folgen desselben, Entkräftung oder ansteckenden Krank-heiten sterben mußte, ja daß in der Regel die Suppengenießenden erstarkten. Die Gemeinde Sterncn-berg wurde durch Straßenarbeiten und andere Vorkehrungen noch besonders unterstützt, worüberman in dem Artikel „Sternenbcrg" das Weitere nachlesen kann. Die Unterstützungen, die der Staatan Mais und Frucht leistete, sind in dem Artikel „Naturbegebenhciten" an den betreffenden Stel-len eingereiht.
Im Jahr 1848 gestalteten sich die Verhältnisse mit Hinsicht auf die Preise der LcbenSmittelund den industriellen Erwerb wieder bedeutend günstiger als in ven beiden vorhergehenden Jahren.Doch bemerkt die Kantonalarmcnpflege in ihrem Bericht, daß in diesem Jahr 96 Gemeinden ge-nöthigt gewesen seien, Armcnsteuern zu erheben, während 1839 nur 34 Gemeinden sich in dieserLage befanden, und daß in einzelnen Gemeinden diese Steuern zwei, drei ja selbst vier vom Tau-send betragen.
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