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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850 / von Friedrich Vogel
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Ernste über die Handhabung der KornmarktSordnung betreffend Bestrafung unrichtiger Angaben zuwachen, dabei jedenfalls mit Rücksicht auf die Preise den Geldkurs zu ermitteln und da, wo sie esfür nöthig erachten, sich durch Vorzeigung von Mustern und Abwiegen der Frucht von der Richtigkeitder Angaben zu überzeugen. Demgemäß ist seither der Durchschnittspreis des Brodes ermittelt undöffentlich bekannt gemacht worden, nach welchem sich die Bäcker und das Publikum richten. Eine vor-theilhaftere Ordnung der Preise und der Qualität des Brodes hat seither aber noch nicht stattgefunden.

Cantonsschnle.

Siehe Kantonsschule.

Caserne.

Siehe Kaserne.

Communismus.

Siehe Kommunismus.

Ehegerichtshaus, altes.

Dieses alte Gebäude, unter welchem die Metzghallc sich befindet, wurde im Jahr 1843 für 5000 st.an einige Mctzgermeister von Zürich verkauft.

Erziehungsrath.

Siehe Schulwesen.

Finanzwesen.

Seit der gänzlichen Umgestaltung des Finanzwesens in den Jahren 18311837, die Herralt Regierungsrath Eduard Sulzer in seiner Druckschriftüber die Finanzen des Kantons Zürich ",ihrer Folgen wegen und im Zusammenhang mit den übrigen Veränderungen im Staat mit der Re-formation vergleicht, beschränkten sich die vom Großen Rath erlassenen finanziellen Gesetze auf folgende:

Abänderungen in dem Gesetz betreffend die Besteuerung der in dem Ragionenbuch eingetragenenGewerbe nach Klassen;

ein neues Gesetz betreffend die Weinschenken, Speisewirthschaften und die Wirthschaftsabgabevom 15. Ehristmonat 1845 und einen Zusatz zu demselben vom 26. März 1846;

ein Gesetz betreffend die Einverleibung des Pfrundsondes in das unmittelbare Staatsgut vom3. Weinmonat 1848;

ein Gesetz betreffend Einverleibung des StistsfondeS in das unmittelbare Staatsgut, so wie überVerwaltung der Kantonsschulkasse und des Kantonalarmenfonds vom 3. Weinmonat 1848;

ein Gesetz betreffend die Einverleibung des Volksschulfonds in das unmittelbare Staatsgut vom7. Weinmonat 1848.

Die finanziellen Geschäfte leitete fortwährend der Finanzrath, bis dieselben im Mai 1850 andie Direktion der Finanzen und ihre Beisitzer übergingen, und an der Spitze des Finanzrathes standseit dem April 1831 bis im Mai 1850 Herr Regierungsrath Eduard Sulzer.

ES reiht sich diesen Notizen noch eine vergleichende Uebersicht der Staatsrechnung in zweiganz verschiedenen Jahren, nämlich im Jahr 1830 unmittelbar vor Beginn der Finanzreform undim Jahr 1848 als am Schlüsse derselben, an: