468
Die Ausgaben des GemeindsguteS waren speziell folgende:
1840. 1845. 1850.
st.
ß-
hlr.
st.
ß.
hlr.
fl-
ß-
hlr.
Besoldungen.
—
—.
6779
35
—.
7927
36
—
Domänenverwaltung.
.... 19813
8
3.
12399
30
5.
23292
—
—
Forstverwaltung.
.... 13049
14
5.
9549
28
6.
12605
13
3
Polizei- und Wachtanstalten . . .
.... 5198
11
10.
5118
11
6.
8449
20
1
Bürgerschaft und Korporalionen. .
.... 18674
9
8.
15524
8
9.
17094
32
7
Steuern.
.... 837
20
—.
837
20
—.
1256
10
—
Bezirksbehörden.
.... 482
16
6.
378
3
6.
355
1
9
Waag- und KornhauS.
.... 1441
26
6.
1602
26
1612
—
—
Besorgung der Naturalien . . .
.... 305
15
6.
269
14
—.
452
12
—
Stadtkanzlci, Centralbureau . .
. -. . . 727
39
—.
669
2
6.
741
37
3
Passivzinse und Servituten .> . .
.... 2687
20
9.
1305
13
10.
1961
1
8
Abgang, Verlust u. s. w.
.... 1562
18
953
38
7.
767
15
6
Allerlei .
.... 1783
18
9.
5774
20
5.
2325
14
2
Supplementarkredit.
.... 280
Summa 73559
19
2.
61162
13
- .
78840
34
3
Gemeindsversammlungeri.
In der Gemeindsversammlung am 1. Juni 1840 wurde dem Verkauf des Mörsburgerhausesfür 11200 fl. die Genehmigung ertheilt und die Besoldung des Organisten auf 350 fl. festgesetzt.Am 24. — 26. August berieth die Gemeindsversammlung einen neuen Schulplan, in welchem § 1festgesetzt wurde, die Unterrichtsanstalten der Stadt zerfallen in zwei Hauptabtheilungen, in dieuntere oder obligatorische Stadtschule und in die höhere, von der Bürgerschaft freiwillig errichteteStadtschule. Mit 69 gegen 42 Stimmen wurde beschlossen, sämmtliche Lehrer und Lehrerinnensollen aus einen Dreiervorschlag des Schulrathes durch die Bürgerschaft gewählt und können aufAntrag des letzteren jederzeit durch den Stadtrath entlassen werden, in welchem Falle den Betref-fenden der Rekurs an den Erziehungsrath offen stehe, — mit 63 gegen 22 Stimmen, die obereRealklasse an der deutschen Schule soll fernerhin fortbestehen, der Bürgerschaft aber das Recht vorbehaltensein, jederzeit nach Umständen zu verfügen, — mit Stimmenmehrheit, die Realklasse an der Knaben-und die erste Realklasse an der Mädchenschule sollen in ihrer gegenwärtigen Einrichtung verbleiben,die obere Realklasse an der Mädchenschule soll getrennt, an der untern 13 Arbeitsstunden eingeführtwerden, die obere Knabenschule soll das 12le bis 16te Altersjahr in 5 Klassen mit durchgeführtemFächersystem umfassen, — gegen ein Schulgeld stehe die höhere Stadtschule auch den hier wohnendenNichlverbürgerten oder in Pension gegebenen Kindern auf Wohlverhalten offen, insofern es dieKlassenverhältnisse gestatten, — dem Schulrath von 9 Mitgliedern sollen 6 Ersatzmänner als Schul-inspektoren beigegeben werden, — mit 62 gegen 25 Stimmen, daß über die Aufnahme nicktverbür-gerler Schüler und Schülerinnen der Schulrath zu entscheiden habe, — mit 54 gegen 36 Stimmen,daß auch künftighin ein Pensionensystem bestehen soll, — mit 51 gegen 28 Stimmen, daß Kinder,die nicht in der Stabtgemeinde wohnen, das doppelte Schulgeld zu entrichten haben. Die meisten