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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850 / von Friedrich Vogel
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Die Ausgaben des GemeindsguteS waren speziell folgende:

1840. 1845. 1850.

st.

ß-

hlr.

st.

ß.

hlr.

fl-

ß-

hlr.

Besoldungen.

.

6779

35

.

7927

36

Domänenverwaltung.

.... 19813

8

3.

12399

30

5.

23292

Forstverwaltung.

.... 13049

14

5.

9549

28

6.

12605

13

3

Polizei- und Wachtanstalten . . .

.... 5198

11

10.

5118

11

6.

8449

20

1

Bürgerschaft und Korporalionen. .

.... 18674

9

8.

15524

8

9.

17094

32

7

Steuern.

.... 837

20

.

837

20

.

1256

10

Bezirksbehörden.

.... 482

16

6.

378

3

6.

355

1

9

Waag- und KornhauS.

.... 1441

26

6.

1602

26

1612

Besorgung der Naturalien . . .

.... 305

15

6.

269

14

.

452

12

Stadtkanzlci, Centralbureau . .

. -. . . 727

39

.

669

2

6.

741

37

3

Passivzinse und Servituten .> . .

.... 2687

20

9.

1305

13

10.

1961

1

8

Abgang, Verlust u. s. w.

.... 1562

18

953

38

7.

767

15

6

Allerlei .

.... 1783

18

9.

5774

20

5.

2325

14

2

Supplementarkredit.

.... 280

Summa 73559

19

2.

61162

13

- .

78840

34

3

Gemeindsversammlungeri.

In der Gemeindsversammlung am 1. Juni 1840 wurde dem Verkauf des Mörsburgerhausesfür 11200 fl. die Genehmigung ertheilt und die Besoldung des Organisten auf 350 fl. festgesetzt.Am 24. 26. August berieth die Gemeindsversammlung einen neuen Schulplan, in welchem § 1festgesetzt wurde, die Unterrichtsanstalten der Stadt zerfallen in zwei Hauptabtheilungen, in dieuntere oder obligatorische Stadtschule und in die höhere, von der Bürgerschaft freiwillig errichteteStadtschule. Mit 69 gegen 42 Stimmen wurde beschlossen, sämmtliche Lehrer und Lehrerinnensollen aus einen Dreiervorschlag des Schulrathes durch die Bürgerschaft gewählt und können aufAntrag des letzteren jederzeit durch den Stadtrath entlassen werden, in welchem Falle den Betref-fenden der Rekurs an den Erziehungsrath offen stehe, mit 63 gegen 22 Stimmen, die obereRealklasse an der deutschen Schule soll fernerhin fortbestehen, der Bürgerschaft aber das Recht vorbehaltensein, jederzeit nach Umständen zu verfügen, mit Stimmenmehrheit, die Realklasse an der Knaben-und die erste Realklasse an der Mädchenschule sollen in ihrer gegenwärtigen Einrichtung verbleiben,die obere Realklasse an der Mädchenschule soll getrennt, an der untern 13 Arbeitsstunden eingeführtwerden, die obere Knabenschule soll das 12le bis 16te Altersjahr in 5 Klassen mit durchgeführtemFächersystem umfassen, gegen ein Schulgeld stehe die höhere Stadtschule auch den hier wohnendenNichlverbürgerten oder in Pension gegebenen Kindern auf Wohlverhalten offen, insofern es dieKlassenverhältnisse gestatten, dem Schulrath von 9 Mitgliedern sollen 6 Ersatzmänner als Schul-inspektoren beigegeben werden, mit 62 gegen 25 Stimmen, daß über die Aufnahme nicktverbür-gerler Schüler und Schülerinnen der Schulrath zu entscheiden habe, mit 54 gegen 36 Stimmen,daß auch künftighin ein Pensionensystem bestehen soll, mit 51 gegen 28 Stimmen, daß Kinder,die nicht in der Stabtgemeinde wohnen, das doppelte Schulgeld zu entrichten haben. Die meisten