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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850 / von Friedrich Vogel
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Wild und Bürkli, bereiste und untersuchte vorläufig die ganze Linie von Zürich bis Aarau undvon Baden bis Basel, und begab sich alSdann nach Karlsruhe , um daselbst zu Gunsten desUnternehmens zu wirken; alle geometrischen und Katastralausnahmen von Zürich bis Baden wurdenvollendet und Einleitung zur Erpropriation von Zürich bis an die KantonSgrenze bei Dietikon getroffen.Die Kosten der Bahnstrecke von Zürich nach Baden wurden auf 3,087,880 sranz. Frkn. berechnet.»Am 16. März 1846 beschloß die Generalversammlung der Aktionärs, in Betracht 1) daß zwar dieausgeschriebene erste Einzahlung von 10 Prozent nicht auf sämmtlichen als Gesellschaftskapital festgesetzten40,000 Aktien, sondern nur auf 32,939 geleistet worden; 2) daß aber keineswegs erforderlich sei,daß sämmtliche 40,000 Aktien gedeckt sein müssen, ehe die Gesellschaft sich definitiv konstituiren undan die Ausführung des Unternehmens schreiten könne; 3) daß der nicht einmal ein Fünftel derGesammtzahl betragende Ausfall einzig der eingetretenen Aklienkrisis zugeschrieben werden müsseund gerade die trotz der mißlichen Kreditverhältnisse geleistete starke Einzahlung von dem allgemeinenVertrauen in das Unternehmen Zeugniß gebe; 4) daß somit beim Eintritt günstigerer Kreditverhält-nisse die disponibcln Aktien nicht nur ohne Schwierigkeit, sondern bei dem in Aussicht stehendengünstigen Ertrag der Bahn selbst noch mit Vortheil für die Gesellschaft begeben werden dürften;5) daß überdieß die Resultate der von der provisorischen Direktion angestellten Kostenberechnung dieMöglichkeit nachweisen, die Bahn sammt dem nöthigen Betriebsmaterial für die Summe von 17Millionen franz. Franken herzustellen, so daß schon durch diejenige Zahl von Aktien, aus welchedie erste Einzahlung von 10 Prozent geleistet worden, das erforderliche Baukapital fast ganz gedecktwerden könne rc., 1) sich für konstituirt zu erklären, 2) die Direktion zu ermächtigen, zur Deckungdes Voranschlages der Baukosten im Betrage von 17 Millionen franz Franken und zur Realisirungeines Betriebskapitals von den noch nicht einbezahlten Aktien 2061 Stück zu begeben, wie sie esdem Interesse der Gesellschaft angemessen erachte, jedoch vorzugsweise zur festen Placirung in denvon der Bahn durchzogenen Gegenden, 3) die restircnden 5000 Stück Aktien in Reserve zu behalten.Die provisorische Direktion wurde unter Bezeugung des wärmsten Dankes ihrer bisherigen Verrich-tungen enthoben und jeder weitem Verantwortlichkeit einschlagen und alsdann eine neue Direktion,bestehend aus fünf Mitgliedern, nämlich den Herren Martin Escher-Heß, Ott-Jmhof, Schultheß-Rechberg, Regierungsrath Eßlinger und Vögeli-Wieser, und zum Präsidenten Herr Martin Escher gewählt, ferner ein Ausschuß von 11 Personen und als Präsident desselben Herr RegierungsrathEduard Sulzer.

Nun begannen rasch die Anordnungen zum Bau der Bahn. Die Städte Zürich und Baden machtender Gesellschaft Schenkungen an Grund und Boden behufs des BaueS der Bahnhöfe. Im Schützen-Platz wurde eine bedeutende Anzahl Bäume zum Zwecke des Unternehmens gefällt. Die Regierungvon Aargau trat baS für die Eisenbahn nöthige Staatsland billig an die Gesellschaft ab; HerrRegierungsrath Eduard Sulzer reiste nach Karlsruhe , um dort von der basischen Regierung dieKonzession zu dem Bau der Bahn zu erhalten Es begannen die Erpropriationen auf der Streckevon Zürich nach Baden, deren in Folge der großen Parzellirung des Bodens nicht weniger als1090 nöthig waren. Im Kanton Zürich umfaßte die Erpropriation 133 Jucharten zu 40,000 Quadrat-fuß , wovon 40 Jucharten später wieder verkauft wurden. Im Kanton Aargau betrug das angekaufteGrundeigenthum 102 Jucharten, und die Erwerbung desselben war mit viel größeren Schwierigkeitenbegleitet, theils wegen unmäßigen Forderungen der Eigenthümer, theils wegen der Stellung der

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