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17 (1837) Der Kanton Thurgau, historisch, geographisch, statistisch geschildert ... : ein Hand- und Hausbuch für Kantonsbürger und Reisende / J. A. Pupikofer
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Noch bedeutender war der Schaden, den ihnen die Kriegeder Appenzeller brachten. Nach den Siegen bei Vögeliseggund am Stoß frohlockte alles Volk, besonders im obern Thür-gau den Appenzeller» entgegen, und diese durchzogen mehrmalsdas Thurthal und Murgrhal, plünderten und oerbrannren dieBurgen der ihnen feindseligen Edelleute, und riefen überall der»Tag der Befreiung aus. Wängi, Keßwyl, Neuenburg, S»>-genberg, Blidegg, Hagenwyl, Mammertshofen, Bichelsee, Hei-delberg , Qetlishanscn, Schönenberg, Epplshausen, Hugoldsho.fen, Bnßnang, Grisßenberg, Tobe!, Sonnenberg, Spiegelberg ,Tannegg „nd mehrere andere Burgen nebst dem StädtchenBürgten wurden ganz oder theilweise durch die Appenzellerierstoct.

Nach Wiederherstellung des Friedens traten zwar derAdel, die Herrschaft Oesterreich und die Prälaten wieder indie frühern Verhältnisse zu ihren Unterthanen im Thurga»2m; allein der Adel erholte sich nie ganz; viele Geschlechterwanderte» aus oder erloschen durch Tod. Selbst die HerrschaftOesterreich , sonst überall ihre Rechte und Besitzungen durch ihreLairhvogre »nd Landrichter zu erweitern bemüht, verlor durchden thörichten Trotz des Herzogs Friedrich gegen den KaiserSiegmund im Konstanzer Concilium daS Landgericht und de»Dlutbann im Thurgau an die Stadt Konstanz .

Der Uebergang des Landgerichts und Blutbauns an dieStadt Konstanz veranlaßte bestimmtere Begrenzung der bishe-rige« Landgrafschaft. Der Abt von St. Galle », der Graf vonToggenbiirg, die Grafschaft Kybnrg konnten sich nicht mehr ei-nem Landgerichte fügen wollen, daS unter dem Einfluß einerStadtbnrgerschaft stand und seine alte Selbstständigkeit verlo-ren hakte. Die Grenzen, i» welche also der Einfluß des Land-gerichts und damit auch die alte große Landgraffchaft eingeengtwurde, waren diejenigen, welche der Kanton »och jetzt hat,mit der Ausnahme, daß Stammheim und Burg noch dazu ge-rechnet, Dießenhofen aber ausgeschlossen war.

" Im alten Zürichkriege setzten die Eidgenossen zum erstenMale de» Fuß in die Landgrafschaft. Der gegen sie aufge-botene Landsturm zerstob (1445) bei Mühlheim vor ihrem ge-übten Angriffe. Um den Schimpf des Knhplappects zu rächen,erschienen sie 1458 zum zweiten Male und erzwängen von Kon-stanz Brandschatziing. Zwei Jahre später nahmen sie der Herr-schaft Oesterreich die Stadt Dießenhofen und die Landvogteirm Thurgau weg, d. h. alle die Lehen und Zinse, welche sieimThurgau „och zu beziehe» hakte, nebst dem Maiiiischasls-rechke. Im Schwabenkriege 1499 ward Konstanz für seineveue an Kaiser und Reich dadurch bestraft, daß es ohne Lnk-lchadigung z» erhalte», Landgericht »»d Blutbann im Thurgau an die VIl alten Orte der Eidgenossenschaft abtreten mußte.

Die Thurgauer , welche an dem letzter» Kriege mit großerAufopferung Theil genommen hatten, waren in der Hoffnunggestanden, die Eidgenossen werden sie als Bundesbrüdec auf-nehmen; allein die eidgenössischen Regierungen der VHI alte»Orte sandte» ihre Landvögle und setzten Mit Bec» ihr« Land-