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3 (1859) Geschichte der gothischen Baukunst / von Franz Kugler
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Einleitung.

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Zunft und Meister.

Ueber die Verfassung der baulichen Zunft, deren fder zugedenken ist, kann mit wenigen Worten weggegangen

Sie glich der der übrigen Zünfte des städtischen i

nur dass sie, bei der Bedeutung des kirchlichen Werkes, zu dessenAusführung sie berufen war, bei der Menge von Kräften, weichesie hiezu in Anspruch nehmen musste ^ bei der iso wen >

diese gemeinsam einem Ziele zuzuführen, umfassenter ungrösseren Gerechtsamen und Freiheiten ausgestattet war als dieMehrzahl der übrigen. Ihre Vereinigung bildete dieJriutte,an ihrer Spitze stand derMeister und unter diesem der1 al-lerer; daun folgten die Schaaren der Gesellen und. erlinge. Der innere Organismus, das sittliche und as rei 0 ioseVerhalten waren durch Vorschriften geregelt. Schlich e ungeheimnisse knüpften das innere Band fester. Schlichtegeheimnisse, im Verlauf der Zeit in bestimmte matliema isc eFormeln ausgeprägt, dienten zur Uebertragung der Grün e emente structiver Bildung. 1 , .. . ,

Mit der Erwähnung desMeisters, welcher der zunftischenGenossenschaft Vorstand, welcher das einzelne Werk leitete un ,je nach Umständen, der Urheber des Planes war, drängt sichzugleich aber die Frage nach der Art und W eise der individueikünstlerischen Bethätigung entgegen. Es versteht sich von selbst,dass überall, wo ein Bau von nur einigermaassen gegliederterBeschaffenheit ausgeführt werden soll, ein Plan vorliegen, dassdieser von einer bestimmten Persönlichkeit entworfen sein, dasssich darin irgendwie der Charakter dieser Persönlichkeit kund-geben muss. Es liegt nicht minder in der Matur der Sache, dassjedes Einzelmoment baulicher Entwickelung auf die Wirksam-keit einer einzelnen Person zurückzuführen, jedes charakteristischeEinzelwerk seinem Plane nach als das Produkt persönlicherLeistung zu betrachten ist. Aber es ist gleichwohl zu unter-scheiden, wieweit hiebei von bewusster Erfindung die Rede seindarf, wieweit das allgemeine Gesetz, das allgemeine Streben durchdas individuelle Vermögen beherrscht und geleitet wird, wieweitletzteres den gegebenen Stoff als ein Objekt selbständig künst-lerischer Darstellung und Wirkung zu behandeln im Stande ts , wieweit es vielleicht auch über die Grenze, die das Wesen erarchitektonischen Kunst dieser individuellen Bethätigung stec ,hinausschreitet. Die Geschichte der gotliisclien Architektur mac

1 Für das Weitere verweise ich auf Schnaase , Geschichte der bildendenKünste, IV, I, S. 299, ff., der hier zugleich die Nichtigkeit der ^ ieren s . k 'len und künstlerischen Geheimnisse der Bauhütten, welche ie

sie hineingelegt und aus ihren schriftlichen Resten herausge ese , *

nüge nachweist.