freies Eigenthum ihrer Häuser und Felder, von denen sie mit dieser jährlichen Abgabe alle Froh-nen und Dienste, die sie dem Landesherr» zu leisten hatten, für ewige Zeiten loskauften. Derzunehmende Wohlstand der Bürger zeigt sich bald darauf; sie kaufen von der Herzogin Agnes,Wittwe des Herzogs Albrecht II. , 1301, ein auf der Ostseite der Stadt belegenes Vorwerk (Bru-der Angersdorf, auch Bruder Annendorf genannt) mit Aeckern, Wiesen, Weiden, Hölzern undallem Zubehör *).
Während die Stadt sich ruhig im innern Wohlstände befestigte, führte der Herzog noch im-mer Krieg über die Vcrlassenschaft Heinrichs des Löwen. In einer Fehde wider den Bischofvon Magdeburg wurde Herzog Albrecht , 1298, nicdergerennt.- Er ward in Wittenberg in derFranziskanerkirche beigesetzt.
Auf ihn folgte sein Sohn Rudolph I. Noch sicherer als sein Vater stellte er seine Würdeals Wahlfürst des Reichs dadurch fest, daß er sich naher an Kaiser Karl IV. anschloß, dem erbei der Wahl seine Stimme gab und noch mit andrer Hülfe unterstützte. Rudolph lieh dem Kai-ser 5000 Schock Döhm. Groschen, wofür dieser ihm sein kaiserliches „Obirval (Mantel) der ge-macht ist von Golde, von Perlen und edlem Gesteine," verpfändete, und noch obenein versprach,sich selbst zu stellen, wenn er nicht zu rechter Zeit bezahle. „Theten wir, heißt es in dem Brie-fe, das nicht, so sollen wir inreitcn zu Budissin und sollen dar Integer halten als recht ist" **).Dafür wurde Rudolph in der Würde eines Erzmarschalls des heiligen römischen Reichs bestä-tigt ***), und in einer besondern goldnen Bulle (bulla aurea saxonica) erhielt er 1355 zuPrag , mit Ausschluß des Sachsen-Lauenbura»- die Rechte eines Kurfürsten f). Ru-
dolph nannte sich jedoch noch immer Herzog; denn es bezog sich dieser Titel auf ein Besitzthum, derTitel Kurfürst nur auf eine Würde. Auch mit seinem Amte als Erzmarschall nahm er es sehrläßlich; denn als auf dem Reichstage i34o der Herzog von Drabant dem Kaiser das Schwertvortrug und die deutschen Fürsten Rudolph an sein Amt und Vorrecht erinnerten, gab er zurAntwort: „Ich hab's nit gewußt." Zur Erinnerung für künftige Falle nahm er seit dieser Zeitdie Schwerter in sein Wappen auf sf). Er hatte sich auch auswärts Ruhm erworben und demKönig Philipp VI. von Frankreech wider Eduard III. von England Hülfe geleistet. Er starb1356.
*) Kreysslg dipl. et script. Inst. germ. liied. aevi. Cod. dipl. fol. III.
**) Veclm. Anh. Gesch. V, 92.
*•**) Albrecht II. führt den Titel Reichsmarschall zuerst in einer Urkunde vom Jahre 1290- (Ludw. in Rel.Manse. V, 463-). Sein Bruder Johann sühne denselben Titel schon in einer Urkunde v. I. 1272-(Schottgen in Dipl. III, 394-). Beide Bruder führen in den Wappen den Rautenkranz (sertumRutae) das Zeichen der herzogliche» Krone. S. Böhm sächf. Groschen, Cabinel I, 105. Deff. Deorigine vera Rutae Saxonioae liber singularis. Lips. 175ß. S. 11.t) In derselbe» wurde, wenigstens in Beziehung auf die Kur, da» Rech« der Erstgeburt festgestellt:. . post eius obitum filio suo primogenito , et illo non extente: eiusdem primogeniti primogenitovox et ius praedictum competat eligendi. S. Gribuer Diss. ad Car. IY. Bullam auream Saxonicam,Lips. 1728- S. 7-
sk) Das älteste Siegel mit den beiden Äurfchweriern ist vom I. 1371, f- Böhm fachf. Groschen <Ea,feinet I, 53.